Biodiversität
Biodiversität heißt "biologische Vielfalt". Dabei geht es sowohl um Artenviefalt, die genetische Vielfalt als auch um Ökosysteme. Diese Vielfalt ist die Basis für fruchtbare Böden, den Wasserhaushalt, das Klima und letztendlich unsere Ernährung.
Netzwerk BiodivNetzBW
Mit dem Biodiversitäts-Demobetrieben des BiodivNetzBW entstehen Musterbeispiele für Biodiversitätsmaßnahmen. Sie dienen als Anschauungsbetriebe für ökologische und konventionelle Landwirtschaft, sowie dem Fachaustausch. Dabei steht die Kombination von Biodiversitätsförderung und Nahrungsmittelproduktion im Vordergrund. Auch im Landkreis Reutlingen liegt ein Demobetrieb. Weitere Infos finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/landwirtschaft/biodiversitaet-in-der-landwirtschaft/biodivnetzbw/
Mögliche Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft
Gemenge und Untersaaten
Mischkulturanbau/ Gemenge und Untersaaten erhöhen gezielt die Artenvielfalt auf einer Fläche. Unkräuter können unterdrückt und der Schädlingsdruck reduziert werden. Witterungsbedingte Ertragsschwankungen werden durch die unterschiedlichen Eigenschaften und Ansprüche der kombinierten Pflanzen im Gemenge oftmals ausgeglichen. Besonders bei Körnerleguminosen hat sich der Anbau als Mischkultur bewährt, z.B. Wintererbse und Triticale, Linsen und Gerste,... Eine Verwertung der Ernte bzw. spätere Trennung der Komponenten sollte jedoch stets vor dem Anbau abgeklärt werden.
https://www.demoneterbo.agrarpraxisforschung.de/index.php?id=326
Untersaaten können zudem einen Zeitvorteil bringen, da diese bei der Ernte der Hauptfrucht praktisch schon gesät sind und sich deren Stand- und Wachstumszeit verlängert. Ein großer Vorteil gerade bei uns in der Region, wo die Ernte meist viel später ist als auf anderen Standorten. Ein weiterer Vorteil für den Landwirt ist, dass weitere Bearbeitungsgänge nach der Ernte eingespart werden.
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Len/Kulturpflanzen/Zwischenfruechte+und+Untersaaten
In der neuen FAKT-Förderperiode 2023 werden z.B. Mais-Stangenbohnen-Gemenge (E9) oder auch der Erweiterter Drillabstand mit blühender Untersaat im Getreide (E13.2) gezielt gefördert.
Blühflächen und -streifen
Ein- oder mehrjährige Blühflächen und -streifen sind wertvolle Lebensräume für sämtliche Insekten, incl.
Bestäuber und Nützlinge. Ein Beispiel: Erwachsene Schwebfliegen ernähren sich vom Nektar der Blühflächen. Zur
Eiablage werden die angrenzenden Kulturen angeflogen, denn die Schwebfliegenlarven ernähren sich von Blattläusen. Eine Larve
frisst mehrere hundert Läuse!
Bestimmte Pflanzen in den Blühmischungen wirken sich positiv auf den Nährstoffhaushalt der Fläche aus, z.B. kann Buchweizen
Phosphor aufschließen.
Allerdings können mehrjährige Blühstreifen und -flächen den Landwirt bei der nachfolgenden Ackerbewirtschaftung vor
eine Herausforderung im Hinblick der Verunkrautung stellen.
In der neuen FAKT-Förderperiode 2023 werden z.B. mehrjährige Blühflächen (E8) oder Lebensräume für Niederwild (E7) gefördert. Alternativ kommt für Interessierte die ÖR1b in Betracht.
Altgrasstreifen
Grünland kann nur durch Mahd bzw. durch Beweidung als solches erhalten bleiben, da die Flächen sonst mit der Zeit verbuschen.
Durch die Mahd wird jedoch vielen Lebewesen Deckung und Nahrungsgrundlage entzogen. Kurzfristig verändert auch das Mikroklima. Sonnenstrahlen treffen direkt auf die Bodenoberfläche und sorgen für trockenere Bedingungen im Vergleich zu vorher. Außerdem kommen manche (teils gefährdete) Arten nicht zur Blüte und anschließenden Samenreife. Hier setzen Altgrasstreifen an. Dabei wird beim Mähen ein Streifen stehen gelassen und je nach dem ein anderes Mal geschnitten.
Einjährige Altgrasstreifen können unter bestimmten Umständen über die ÖR 1d oder LPR gefördert werden.
Bracheflächen
Brachliegende Flächen leisten einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität, da sie Insekten und anderen Lebewesen Nahrung,
Bruthabitate und ungestörten Rückzugsraum bieten. In der aktuellen Förderperiode werden u.a. auch Bracheflächen/
Stilllegungen (GLÖZ 8) gefordert. Wie diese sinnvoll umgesetzt werden, können Sie in diesem Merkblatt
nachlesen.
Streuobst
Streuobstwiesen sind in unserem Landkreis weit verbreitet. Im Streuobst kommen so viele Tier- und Pflanzenarten vor wie in keinem anderen Ökosystem in Deutschland. Zum Erhalt ist eine regelmäßige Pflege der Bäume ist notwendig. Beim Landschaftserhaltungsverband erhalten Sie dazu weitere Informationen und Unterstützung.
https://www.kreis-reutlingen.de/lev
https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/streuobst
Eine Bewirtschaftung von Streuobstflächen kann nach wie vor übers FAKT gefördert werden (C1).
Weitere Maßnahmen und Übersichten finden Sie hier
Förderung von Insekten in der Landwirtschaft
Biodiversität und Insektenschutz in der Landwirtschaft
Ansprechpartner zum Thema "Biodiversität in der Landwirtschaft" im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen:
A. Schrade, Tel.: 07381 - 9397 7369, Landwirtschaftsamt@kreis-reutlingen.de