Fachinformationen zur Agrarstruktur

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Agrarstruktur, Betriebswirtschaft und Produktion beraten und unterstützen Sie in allen betriebswirtschaftlichen, produktionstechnischen oder baulichen Fragen in der Landwirtschaft. Ebenso stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zum Thema einzelbetrieblichen Förderung zur Verfügung.
 
Folgende Themenbereiche werden in der Abteilung behandelt:

  • Bauliche Maßnahmen im Aussenbereich
  •  Bauleitplanungen
  • Flurneuordnung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Planung und Entwicklung landw. Betriebe
  • Bauliche Beratung
  • Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen

Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen sind:

C. Kohn  07381-9397 7380
Dr. V. Lutz  07381-9397 7386
B. Götz  07381 - 9397 7381
J. Heinzelmann  07381 - 9397 7363
N. Ursa  07381 - 9397 7374
S. Stefan   07381 - 9397 7385

Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de

Fachinformationen

Merkblätter

Bauvorhaben

Stallbau

Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen

  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP Teil A Landwirtschaft)
  • Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (AFP Diversifizierung)
  • Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (lklB)



Zuwendungsziel
Verbesserung der Lebens- Produktions-
und Arbeitsbedingungen

Erfüllung besonderer Anforderungen
im Tierschutz

Erhöhung betrieblicher
Wertschöpfung

Rationalisierung & Senkung
von Produktionskosten
Schaffung von zusätzliche Einkommensquellen im ländlichen Raum

Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum

Erleichterung des Strukturwandels
durch Verbesserung
der Arbeitswirtschaft, 
des Tierwohls
und des Einkommens.

Sicherung einer langfristigen
Bewirtschaftung und Erhalt
der Kulturlandschaft
Betriebsgröße
Mindestgröße nach Altersklasse
(ALG)
 
 
Qualifikation der Antragsteller
Nachweis landwirtschaftliche Ausbildung
(Lehre/ Fachschule/Studium etc.)
Fachliche Qualifikation, dem Investitionsziel angemessen 
Fachliche Eignung,
persönliche Zuverlässigkeit
Vorweg- und
Auflagenbuchführung
Ja, mind. zwei Buchabschlüsse bei
Antragstellung als BMEL-Abschluss
Buchführungsauflage für
mind. 7 Jahre ab Bewilligung
Nein 
Nein
Beginn und Abschluss
Die Vorhaben müssen innerhalb von sechs Monaten 
nach Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen
und innerhalb von drei Jahren
nach Zugang des Bewilligungsbescheides
abgeschlossen werden. 
Prosperität
max. 210.000 € / 
250.000 € (led./verh.) 
max. 210.000 € / 
250.000 € (led./verh.) 
Standardoutput landw.
Betrieb max. 100.000 €
mind. zuwendungsfähiges
Investitionsvolumen 
20.000 €
20.000 €
20.000 €
max. zuwendungsfähiges
Investitionsvolumen
max. 2 Mio. €
Gesamtwert der Zuwendungen
nach De-Minimis max. 300.000 €
bezogen auf 3 Steuerjahre
Höchstbetrag max. 200.000 €
zuwendungsfähige Ausgaben
Fördersätze
20 % Erschließung

30 % Stallbau Rind; Risikovorsorge
(z.B. Hagelschutz)

40 % Umstellung weg
von Anbindehaltung

40 % SIUK Einzelmaßnahmen

40 % sonstige Ställe
(Schwein, Geflügel, Schaf)
25 %

20 %
Junglandwirtezuschuss
+ 10% der Bemessungsgrundlage;
max. 20.000 €
Nein
Nein
zuwendungsfähiger
Betreuerzuschuss
mind. 100.000 € Investitionsvolumen
à Sockelbetrag: 6.000 €
à Höchstbetrag: 17.500 €
Nein
Nein
Zusatzhinweise: Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden!!!
 

Weitere und detailliertere Informationen finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Einzelbetriebliche_Foerderung

Für weitere Fragen zum Thema „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ steht das Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen gerne zur Verfügung. 
Ansprechpartner sind

C. Kohn 07381-9397 7380
Dr. V. Lutz  07381-9397 7386
N. Ursa  07381 - 9397 7374


Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de

Liste der in Baden Württemberg zugelassenen Betreuer

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien sind entweder unendliche Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind oder Energiequellen wie Biomasse, die sich durch das Nachwachsen selbst wiederherstellen. Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt zur Nachhaltigkeit bei und verringert den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.

Weitere Informationen zum Thema „Erneuerbare Energien“ finden Sie unter: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LW,Lde/Startseite/Betrieb+und+Umwelt/Erneuerbare+Energien

Bei Fragen rund um das Thema „Erneuerbare Energien“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

C. Kohn 07381-9397 7380
B. Götz  07381 - 9397 7381
Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de

Biogasanlagen

HINWEIS: In Wasserschutzgebieten gelten für Biogasanlagen besondere Anforderungen nach § 49 AwSV:

(1) Im Fassungsbereich und in der engeren Zone von Schutzgebieten dürfen keine Anlagen errichtet und betrieben werden.

(2) In der weiteren Zone von Schutzgebieten dürfen [u.a. Biogasanlagen mit einem maßgebenden Volumen von insgesamt über 3 000 m³ Kubikmetern] nicht errichtet und bzw. bestehende Anlagen nicht erweitert werden

(3) In […] Schutzgebieten dürfen nur Lageranlagen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe errichtet und betrieben werden, die
mit einer Rückhalteeinrichtung ausgerüstet sind, die abweichend von § 18 Absatz 3 das gesamte in der Anlage vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen kann, 
oder doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigesystem ausgerüstet sind.

Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt zum Thema „Biogas“ ist:

B. Götz 07381 - 9397 7381

Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de 

Die Kolleginnen und Kollegen des Umweltschutzamtes stehen Ihnen ebenfalls bei Fragen zur Verfügung:

07121 480-2321

Umweltschutzamt@kreis-reutlingen.de

Photovoltaikanlagen
Die baurechtliche Zuständigkeit in Bezug auf „Photovoltaikanlagen“ liegt beim Kreisbauamt Reutlingen.

07121 480-2010

bauamt@kreis-reutlingen.de

Im Zuge des Klimaschutz-Gesetzes Baden-Württemberg (KSG BW; Novelle vom 12.11.2021) wurde die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) eingeführt. 
Die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf Dachflächen gilt u.a. (§ 1 PVPf-VO):
· beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit einer Bauantragsstellung ab 1. Januar 2022
· beim Neubau von Wohngebäuden mit Bauantragstellung ab 1. Mai 2022
· bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes mit Baubeginn ab 1. Januar 2023 


Weiterführende Informationen zum Thema „Photovoltaikanlagen“ finden Sie unter: lhttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/photovoltaik-pflicht-fuer-alle-neuen-wohngebaeude-ab-1-mai-1/

Photovoltaik Rechner

Agri-PV 

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik). 

Weiterführende Informationen zu Thema „Agri-PV-Anlagen“ finden Sie in den angehängten Dokumenten und unter: https://www.ise.fraunhofer.de/de/leitthemen/integrierte-photovoltaik/agri-photovoltaik-agri-pv.html

Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen sind:

C. Kohn 07381-9397 7380
Dr. V. Lutz 07381 - 93977386

Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de