Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Agrarstruktur, Betriebswirtschaft und Produktion beraten und unterstützen Sie in allen betriebswirtschaftlichen, produktionstechnischen oder baulichen Fragen in der Landwirtschaft. Ebenso stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zum Thema einzelbetrieblichen Förderung zur Verfügung.
Folgende Themenbereiche werden in der Abteilung behandelt:
- Bauliche Maßnahmen im Außenbereich
- Bauleitplanungen
- Flurneuordnung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Planung und Entwicklung landw. Betriebe
- Bauliche Beratung
- Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen
Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen sind:
C. Kohn, Tel.: 07381-9397 7380
D. Rall, Tel.: 07381 - 9397 7362
B. Götz, Tel.: 07381 - 9397 7381
E-Mail: Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Fachinformationen
Merkblätter
Stallbau
- Merkblatt landwirtschaftliches Bauvorhaben
- Planungshilfen Rinderstallbau
- Richtpreise für den Rinderstallbau
Einzelbetriebliche Förderung
landwirtschaftlicher Unternehmen
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP Teil A Landwirtschaft)
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (AFP Diversifizierung)
- Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (lklB)
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AFP Teil A Landwirtschaft | AFP Diversifizierung | IklB |
Zuwendungsziel |
• Verbesserung der Lebens- Produktions- und Arbeitsbedingungen • Erfüllung besonderer Anforderungen im Tierschutz • Erhöhung betriebliche Wertschöpfung Rationalisierung & Senkung von Produktionskosten |
• Schaffung von zusätzliche Einkommensquellen im ländlichen Raum • Erhaltung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum Erleichterung des Strukturwandels |
durch Verbesserung der • Arbeitswirtschaft, • des Tierwohls und • des Einkommens Sicherung einer langfristigen Bewirtschaftung und Erhalt der Kulturlandschaft |
Betriebsgröße |
Mindestgröße nach Altersklasse
(ALG) |
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Qualifikation der Antragsteller | Nachweis landwirtschaftliche Ausbildung (Lehre/ Fachschule/Studium etc.) | Fachliche Qualifikation, dem Investitionsziel angemessen | Fachliche Eignung, persönliche Zuverlässigkeit |
Vorweg- und Auflagenbuchführung |
Ja · mind. zwei Buchabschlüsse bei Antragstellung als BMEL-Abschluss Buchführungsauflage für mind. 7 Jahre ab Bewilligung |
Nein | Nein |
Prosperität |
max. 140.000 € / 170.000 € (led./verh.) |
max. 140.000 € / 170.000 € (led./verh.) |
Standardoutput landw. Betrieb max. 100.000 € |
mind. zuwendungsfähiges Investitionsvolumen | 20.0000 € | 20.0000 € | 20.0000 € |
max. zuwendungsfähiges Investitionsvolumen |
max. 1,5 Mio.€; in Ausnahmen 2 Mio. € |
Gesamtwert der Zuwendungen nach De-Minimis max. 200.000 € bezogen auf 3 Steuerjahre |
Höchstbetrag max. 200.000 € zuwendungsfähige Ausgaben |
Basiszuschuss | 20 % | 25 % | 20 % |
Premiumförderung |
+10 % für Rinder (+5 % bei Umwelt-Maßnahmen) +20 % für andere Tierarten |
Nein |
40 % (Stallbau); 30 % (Stallbau für Rinder) |
Junglandwirtezuschuss | + 10% der Bemessungsgrundlage; max. 20.000 € | Nein | Nein |
zuwendungsfähiger Betreuerzuschuss |
mind. 100.000 € Investitionsvolumen à Sockelbetrag: 6.000 € à Höchstbetrag: 17.500 € |
Nein | Nein |
Zusatzhinweise: Vor Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht
begonnen werden!!!
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Weitere und detailliertere Informationen finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Einzelbetriebliche_Foerderung
Für weitere Fragen zum Thema „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ steht das Kreislandwirtschaftsamt
Reutlingen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner sind
C. Kohn, Tel.: 07381-9397 7380
D. Rall, Tel.: 07381 - 9397 7362
E-Mail: Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Liste der in Baden Württemberg zugelassenen Betreuer
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind entweder unendliche Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind oder Energiequellen wie Biomasse, die sich durch das Nachwachsen selbst wiederherstellen. Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt zur Nachhaltigkeit bei und verringert den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.
Weitere Informationen zum Thema „Erneuerbare Energien“ finden Sie unter: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LW,Lde/Startseite/Betrieb+und+Umwelt/Erneuerbare+Energien
Bei Fragen rund um das Thema „Erneuerbare Energien“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
C. Kohn, Tel.: 07381-9397 7380
D. Rall, Tel.: 07381 - 9397 7362,
B. Götz, Tel.: 07381 - 9397 7381
E-mail: Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
- Biogasanlagen
HINWEIS: In Wasserschutzgebieten gelten für Biogasanlagen besondere Anforderungen nach § 49 AwSV:
(1) Im Fassungsbereich und in der engeren Zone von Schutzgebieten dürfen keine Anlagen errichtet und betrieben werden.
(2) In der weiteren Zone von Schutzgebieten dürfen [u.a. Biogasanlagen mit einem maßgebenden Volumen von insgesamt über 3 000 m³ Kubikmetern] nicht errichtet und bzw. bestehende Anlagen nicht erweitert werden
(3) In […] Schutzgebieten dürfen nur Lageranlagen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender
Stoffe errichtet und betrieben werden, die
mit einer Rückhalteeinrichtung ausgerüstet sind, die abweichend von § 18 Absatz 3 das gesamte in der Anlage vorhandene
Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen kann,
oder doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigesystem ausgerüstet sind.
Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt zum Thema „Biogas“ ist:
B. Götz, Tel.: 07381 - 9397 7381, Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Die Kolleginnen und Kollegen des Umweltschutzamtes stehen Ihnen ebenfalls bei Fragen zur Verfügung:
· Telefon: 07121 480-2321
· Fax: 07121 480-1860
· E-Mail: umweltschutzamt@kreis-reutlingen.de
- Photovoltaikanlagen
Die baurechtliche Zuständigkeit in Bezug auf „Photovoltaikanlagen“ liegt beim Kreisbauamt Reutlingen.
· Telefon: 07121 480-2010
· Fax: 07121 480-1809
· E-Mail: bauamt@kreis-reutlingen.de
Im Zuge des Klimaschutz-Gesetzes Baden-Württemberg (KSG BW; Novelle vom 12.11.2021) wurde die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
(PVPf-VO) eingeführt.
Die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf Dachflächen gilt u.a. (§ 1 PVPf-VO):
· beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit einer Bauantragsstellung ab 1. Januar 2022
· beim Neubau von Wohngebäuden mit Bauantragstellung ab 1. Mai 2022
· bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes mit Baubeginn ab 1. Januar 2023
Weiterführende Informationen zum Thema „Photovoltaikanlagen“ finden Sie unter: lhttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/photovoltaik-pflicht-fuer-alle-neuen-wohngebaeude-ab-1-mai-1/
- Agri-PV
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik).
Weiterführende Informationen zu Thema „Agri-PV-Anlagen“ finden Sie in den angehängten Dokumenten und unter: https://www.ise.fraunhofer.de/de/leitthemen/integrierte-photovoltaik/agri-photovoltaik-agri-pv.html
Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen sind:
C. Kohn, Tel.: 07381-9397 7380
D. Rall, Tel.: 07381 - 9397 7362
E-Mail: Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de