Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Agrarstruktur, Betriebswirtschaft und Produktion beraten und unterstützen Sie in allen betriebswirtschaftlichen, produktionstechnischen oder baulichen Fragen in der Landwirtschaft. Ebenso stehen wir Ihnen gerne bei Fragen zum Thema einzelbetrieblichen Förderung zur Verfügung.
Folgende Themenbereiche werden in der Abteilung behandelt:
- Bauliche Maßnahmen im Aussenbereich
- Bauleitplanungen
- Flurneuordnung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Planung und Entwicklung landw. Betriebe
- Bauliche Beratung
- Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen
Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen sind:
C. Kohn 07381-9397 7380
Dr. V. Lutz 07381-9397 7386
B. Götz 07381 - 9397 7381
J. Heinzelmann 07381 - 9397
7363
N. Ursa 07381 - 9397 7374
S. Stefan 07381 - 9397 7385
Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Fachinformationen
Merkblätter
Bauvorhaben
Stallbau
Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP Teil A Landwirtschaft)
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (AFP Diversifizierung)
- Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (lklB)
Weitere und detailliertere Informationen finden Sie unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Einzelbetriebliche_Foerderung
Für weitere Fragen zum Thema „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ steht das Kreislandwirtschaftsamt
Reutlingen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner sind
C. Kohn 07381-9397 7380
Dr. V. Lutz 07381-9397 7386
N. Ursa 07381 - 9397 7374
Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Liste der in Baden Württemberg zugelassenen Betreuer
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind entweder unendliche Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind oder Energiequellen wie Biomasse, die sich durch das Nachwachsen selbst wiederherstellen. Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt zur Nachhaltigkeit bei und verringert den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid.
Weitere Informationen zum Thema „Erneuerbare Energien“ finden Sie unter: https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LW,Lde/Startseite/Betrieb+und+Umwelt/Erneuerbare+Energien
Bei Fragen rund um das Thema „Erneuerbare Energien“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
C. Kohn 07381-9397 7380
B. Götz 07381 - 9397 7381
Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Biogasanlagen
HINWEIS: In Wasserschutzgebieten gelten für Biogasanlagen besondere Anforderungen nach § 49 AwSV:
(1) Im Fassungsbereich und in der engeren Zone von Schutzgebieten dürfen keine Anlagen errichtet und betrieben werden.
(2) In der weiteren Zone von Schutzgebieten dürfen [u.a. Biogasanlagen mit einem maßgebenden Volumen von insgesamt über 3 000 m³ Kubikmetern] nicht errichtet und bzw. bestehende Anlagen nicht erweitert werden
(3) In […] Schutzgebieten dürfen nur Lageranlagen und Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender
Stoffe errichtet und betrieben werden, die
mit einer Rückhalteeinrichtung ausgerüstet sind, die abweichend von § 18 Absatz 3 das gesamte in der Anlage vorhandene
Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen kann,
oder doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigesystem ausgerüstet sind.
Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt zum Thema „Biogas“ ist:
B. Götz 07381 - 9397 7381
Landwirtschaftsamt@Kreis-Reutlingen.de
Die Kolleginnen und Kollegen des Umweltschutzamtes stehen Ihnen ebenfalls bei Fragen zur Verfügung:
Umweltschutzamt@kreis-reutlingen.de
Photovoltaikanlagen
Die baurechtliche Zuständigkeit in Bezug auf „Photovoltaikanlagen“ liegt beim Kreisbauamt Reutlingen.
Im Zuge des Klimaschutz-Gesetzes Baden-Württemberg (KSG BW; Novelle vom 12.11.2021) wurde die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung
(PVPf-VO) eingeführt.
Die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage auf Dachflächen gilt u.a. (§ 1 PVPf-VO):
· beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit einer Bauantragsstellung ab 1. Januar 2022
· beim Neubau von Wohngebäuden mit Bauantragstellung ab 1. Mai 2022
· bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes mit Baubeginn ab 1. Januar 2023
Agri-PV
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik).
Weiterführende Informationen zu Thema „Agri-PV-Anlagen“ finden Sie in den angehängten Dokumenten und unter: https://www.ise.fraunhofer.de/de/leitthemen/integrierte-photovoltaik/agri-photovoltaik-agri-pv.html
Ansprechpartner im Kreislandwirtschaftsamt Reutlingen sind:
C. Kohn 07381-9397 7380
Dr. V. Lutz 07381 - 93977386