Beantragung der Sachkunde im Kartenformat
Die Antragstellung zur Sachkundekarte kann nun über www.pflanzenschutz-skn.de erfolgen. Wir empfehlen die Antragstellung ohne Registrierung.
Dem Antragsformular sind Nachweise, die die Sachkunde belegen, beizufügen (Online: pdf-Format, max.1,0MB oder per Post).
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, den Antrag online zu stellen, kann die Antragstellung auch in Papierform erfolgen. Jedoch ist hier der Bearbeitungsaufwand größer. Papierantrag
Wichtiger Termin für Anwender, Berater und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln! Fristen bei der Antragstellung des neuen Sachkundenachweises beachten
Einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und eine neue Ausweiskarte brauchen Personen,
- die Pflanzenschutzmittel anwenden,
- im Pflanzenschutz beraten,
- andere Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleiten (in einem Ausbildungsverhältnis) oder beaufsichtigen (bei einer Hilfstätigkeit),
- Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen (Handel, Genossenschaften, Baumärkte, Gärtnereien, etc.) oder
- Pflanzenschutzmittel über das Internet anbieten (auch nicht gewerbsmäßig).
Fortbildungspflicht von sachkundigen Personen im Pflanzenschutz
Alle Sachkundigen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Für Sachkundige, die am 14. Februar 2012 sachkundig waren, läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum seit 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Für alle Sachkundigen, die nach dem 14. Februar 2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt der Dreijahreszeitraum ab dem Tag der ersten Ausstellung des Sachkundenachweises.
Die Fortbildungspflicht ist erfüllt, wenn im vorgegebenen Fortbildungszeitraum von drei Jahren insgesamt 4 Stunden Fortbildung absolviert wurden.
Nähere Ausführungen auch unter dem nachfolgenden Link: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Pflanzenschutz/Sachkunde
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
vom 6. Juli 2013
Weitere Fragen und Antworten zur Sachkunde finden Sie hier