Anbauordner - Gartenbau
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Die Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung), die im Januar 1996 in Kraft getreten ist, regelt die sachgerechte Anwendung von Düngemitteln unter Berücksichtigung des Umweltschutzes.
Die bundesweit geltende Verordnung verpflichtet die Betriebe zu regelmäßigen Bodenuntersuchungen und Düngeberechnungen, zur Dokumentation der Düngung und ab einer bestimmten Betriebsgröße zum Nährstoffvergleich. Diese Aufzeichnungen sind aufzubewahren und bei eventuellen Kontrollen vorzuzeigen.
Dieser Anbauordner erleichtert den Betrieben die Umsetzung der Düngeverordnung in der Praxis und bietet weitere wichtige Informationsmöglichkeiten für die Kulturführung.
Für die Gartenbaubetriebe in Wasserschutzgebieten mit Unterschieden zwischen Problem- und Sanierungsgebieten sind zusätzlich die Auflagen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchAlVO) zu beachten.
Im Organisationsverzeichnis (Kapitel H) sind alle Adressen der Gartenbauberatung und Versuchsansteller in Baden-Württemberg aufgeführt. Bei Problemen bieten die Beratungskräfte des zuständigen Amtes für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur oder eines Beratungsdienstes jederzeit Hilfestellung an und informieren über laufende Änderungen.
Bei der Neuauflage haben mitgewirkt:
Angelika Appel, RP Karlsruhe
Heidemarie Hübinger, RP Stuttgart
Martin Kälber, ALLB Göppingen
Uwe Kühn, ALLB Bruchsal
Dr. Karin Rather, LVG Heidelberg
Rotraut Schmalzried, ALLB Ludwigsburg
Herausgeber: Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 33
Stand: April 2003