Winterraps - Herbizide
Für die Aussaat und die Wirkung der Bodenherbizide sollte das Saatbeet fein und ohne Strohreste sein. Strohreste und klutige Saatbeete
verstärken zudem den Mäuse- und Schneckenbefall.
Die Vorauflaufherbizide benötigen Feuchtigkeit. Daher die Anwendung rasch nach der Saat durchführen und möglichst nicht in
der Mittagszeit eine Behandlung durchführen.
Ein Einsatz von chlomazonehaltigen Rapsherbiziden ist aufgrund der Auflagen eher schwierig. Daher ist bei uns nur eine chlomazonefreie
Anwendung zu empfehlen.
2,5 l/ha Butisan Gold oder
1,3 l/ha Fuego Top + 0,6 l/ha Tanaris
Seit den hohen Chlomazoneauflagen wird hauptsächlich der Wirkstoff Metazachlor eingesetzt. Dieser befindet sich unter anderem in
Butisan Gold, Fuego Top, Butisan Top, Butisan Kombi und anderen. Jedoch wurden bereits Abbauprodukte von Metazachlor im Grundwasser
gefunden. Daher steht dieser Wirkstoff seitens der Zulassungsbehörden unter Beobachtung. Die Empfehlung ist daher, nicht mehr als 500
g/ha Metazachlor einzusetzen. Mit 2,5 l/ha Butisan Gold wird diese kritische Grenze nicht überschritten.
Das neue Produkt Belkar ist eine metazachlorfreie Alternative
Dieses Produkt wird im Nachauflauf im Zweiblattstadium mit 0,25 l/ha Belkar + 0,25 l/ha Synero 30 SC. Eine Nachbehandlung mit 0,25 l/ha
Belkar ist oftmals erforderlich, dies wird idealerweise im Sechsblattstadium durchgeführt, jedoch mindestens zwei Wochen nach der
ersten Applikation!
Raps - Schnecken
Legen Sie gleich nach Der Saat einen Sack oder Brett auf die Fläche und kontrollieren Sie diese Stelle laufend auf Schneckenbesatz. In
Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten ist dies vorgeschrieben und das
Überschreiten von Schadschwellen muss dokumentiert sein, ehe ein Pflanzenschutzeinsatz erfolgt! Die Schadschwelle liegt bei einer
Schnecke je Kontrollstelle in ein bis zwei Tagen.
Bedenken Sie bitte, dass Schneckenkornstreuer auch einen TÜV benötigen!
Seit einiger Zeit gibt es die Auflage NT 116. Diese sagt aus, dass kein Schneckenkorn auf Nachbarflächen wie Hecken, Waldränder
etc. gelangen darf. Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Da Schnecken vor allem an den Rändern auftreten, ist eine randscharfe Behandlung dieser bei angrenzenden nichtlandwirtschaftlichen
Flächen, nur noch durch die Ausbringung von Hand möglich.
Mögliche Mittel sind:
5 kg/ha Metarex Inov oder
7 kg/ha Limares Techno oder
3 kg/ha Delicia Schnecken-Linsen oder
3 kg/ha InnoProtect Schneckenkorn oder
6 kg/ha Arinex oder
7 kg/ha Axcela und andere
Neben den genannten Produkten mit dem Wirkstoff Metaldehyd ist auch der Wirkstoff Eisen-III-Phosphat zur Schneckenbekämpfung
verfügbar. Falls der Wirkstoff Metaldehyd längerfristig wegfallen sollte, könnte weiterhin eine Schneckenbekämpfung
durchgeführt werden.
Produkte mit dem Wirkstoff Eisen-III-Phosphat haben zum Teil auch eine Zulassung für den Ökologischen Landbau.
Möglich sind:
6 kg/ha Ferrex oder
7 kg/ha Ironmax Pro oder
7 kg/ha Sluxx HP
Die maximal zugelassene Anwendungshäufigkeit des Produktes entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung.
Winterraps - Insektizde
Stellen Sie gleich nach der Saat Gelbschalen auf. Seit dem Verlust der insektiziden Beizen muss der Befall von Erdflöhen und
Rüsslern kontrolliert werden.
Die Schadschwelle liegt bei 10% zerstörter Blattfläche der Rapspflanzen im Keimblattstadium oder 50-75 Rapserdflöhen je
Gelbschale in drei Wochen. In den letzten Jahren wurden diese Schadschwellen jedoch kaum überschritten.
Gegen Erdfloh oder Schwarzen Kohltriebrüssler ein Pyrethroid einsetzen.
Aus den nördlichen Bundesländern sind bereits erste Resistenzen von Rapserdflöhen gegen Pyrethroide aufgetreten. Daher nur
eine Behandlung, wenn die Schadschwellen beim Erdfloh überschritten sind. Es wird auf absehbare Zeit keine alternativen Insektizide
als Ersatz für die Pyrethroide geben!
Nützlinge helfen uns, die wichtigsten Rapsschädlinge in Schach zu halten. Daher sollten Sie bei einer Insektizidbehandlung an den
Rändern des Schlages, insbesondere an Hecken, Biotopen, Waldrändern zumindest eine Teilbreite, bei größeren
Schlägen die äußerste Fahrgasse nicht behandeln. Damit wird ein Wiederbesiedeln der Nützlinge auf der behandelten
Fläche begünstigt.
Raps- Gräserbekämpfung
Wenn der Bestand sich etabliert hat, sollte zeitnah eine Bekämpfung des Ausfallgetreides und des Ackerfuchsschwanzes erfolgen.
Gegen Ausfallgetreide möglich sind:
1,0 l/ha Agil-S oder
1,5 l/ha Focus Ultra + 1,5 l/ha Dash E.C oder
1,0 l/ha Fusilade Max und andere.
In den landesweiten Resistenztests bei Ackerfuchsschwanz gibt es bislang noch keine Resistenzen bei dem Produkt Select.
Daher sollte bei der Gräserbekämpfung, wenn gleichzeitig Ackerfuchsschwanz bekämpft werden soll 0,5 l/ha Select 240 EC + 1,0
l/ha Radiamix eingesetzt werden.
Das Produkt Crawler kann noch bis zum 26.12.2022 eingesetzt werden. Daher dieses nun aufbrauchen.
Glyphosat
Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurde letzte Jahr überarbeitet. Hierbei gab es große Einschränkungen bei der
Anwendung von Glyphosat.
• Verbot der Anwendung in allen Wasserschutzgebieten
• Verbot der Spätanwendung vor der Ernte
• Anwendung auf landwirtschaftlichen Flächen generell außerhalb der oben genannten Gebiete ist nur noch im Einzelfall
zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind oder zumutbar. Dies sind Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes wie
z.B. der Aussaattermin, die mechanische Bodenbearbeitung oder die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge.
• Anwendung bei Mulch- und Direktsaat bleibt zulässig, jedoch nicht in Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten. Vorsaat- oder
Stoppelbehandlung ist nur noch bei perennierenden Problemunkräutern oder auf Flächen der Erosionsgefährdungsklassen CCWasser
und CCWind erlaubt
• Anwendung zur Grünlanderneuerung ist nur noch erlaubt, wenn Wirtschaftlichkeit oder Tiergesundheit gefährdet sind oder
die Fläche als erosionsgefährdet eingestuft ist.
Diese Änderungen gelten seit dem 08.09.2021 ohne Ausnahmen!
Für alle Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt ab dem 01.01.2024 ein vollständiges Glyphosat-Verbot, wenn
es dazu zukünftig keine andere EU-Entscheidung
Fruchtfolgeplanung
Wenn Sie in IPS-Plus-Gebieten (Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten
Flächen bewirtschaften, gelten die landesspezifischen Anforderungen der Einhaltung einer vielfältigen Fruchtfolge. So dürfen
maximal 67% Wintergetreide, max. 67% Mais und max. 33% Raps angebaut werden. Beachten Sie dies in Ihrer Anbauplanung.
Achtung: nach FAKT-Fünfgliedriger Fruchtfolge oder ÖVF müssen nach Leguminosen Winterungen oder eine Zwischenfrucht
angebaut werden!
Stoppelbearbeitung nach Raps und Getreide
Nach der Getreideernte sollte schnellstens eine flache Stoppelbearbeitung durchgeführt werden. Dies fördert das Auflaufen von
Ausfallgetreide und Unkrautsamen. Tieferes Einarbeiten kann zum Vergraben und Konservieren der Samen führen.
Auf Altrapsschlägen eine ganz flache Bodenbearbeitung durchführen. Eine tiefe Einarbeitung fördert die Keimruhe, dadurch
bleiben die Rapssamen über Jahre im Boden keimfähig und es kann in den Folgejahren Probleme mit Durchwuchsraps geben.
Zwischenfruchtanbau
Der Anbau von Zwischenfrüchten ist eine gute Möglichkeit, den Stickstoff im Boden zu halten. Zusätzlich sind
Zwischenfrüchte auch sehr gut gegen Bodenerosion bei starken Niederschlägen.
Betriebe mit intensiver Rapsfruchtfolge sollten als Begrünungspflanze auf Kreuzblütler verzichten. Leguminosen als Zwischenfrucht
sind zwar teurer, liefern aber Stickstoff für die Folgekultur.
Auch Phacelia eignet für die Fruchtfolgeauflockerung sehr gut. Sie ist mit keiner anderen landwirtschaftlichen Nutzpflanze
verwandt.
Für eine optimale Entwicklung der Zwischenfrucht ist eine sorgfältige Bestellung notwendig, um eine optimale Wirkung zu
erzielen.
Bei den Händlern gibt es eine Vielzahl von Mischungen, um für jeden Betrieb die passende zu finden. Wenn es sich um ÖVF
– Flächen oder FAKT – Begrünungen handelt, unbedingt vor dem Kauf die einzelnen Vorgaben beachten!
Kalkdüngung und Grundbodenuntersuchung
Nach der Getreideernte ist der beste Zeitpunkt für die Ausbringung von Düngekalk. Das Ergebnis der Grundbodenuntersuchung
erleichtert die Entscheidung über einen Bedarf.
In der Düngeverordnung ist geregelt, dass von allen Schlägen größer als 1 ha, sowohl Acker als auch Grünland, ein
Grundbodenuntersuchungsergebnis vorliegen muss. Dieses darf nicht älter als 6 Jahre sein.