Warndienst Nr. 09-2022

Winterraps

In den letzten Tagen ist Ausfallgetreide und auch Fuchsschwanz stark gewachsen. Falls noch keine Behandlung durchgeführt wurde, sollte dies bei nächster Gelegenheit nachgeholt werden, wenn die Bestände wieder abgetrocknet sind, da die Mittel alle blattaktiv sind.

Mögliche Mittel gegen Ausfallgetreide: Fusilade Max, Panarex, GramFix, Focus Ultra und viele mehr.
Bei massivem Ackerfuchsschwanzdruck: Select 240EC

Dringend die Abstandauflagen zu Oberflächengewässern bzw. bei Aplikation wasserführende Bäche beachten: Bei Butisan Produkten, Fuego Produkten wie auch bei Belkar muss ein bewachsener Randstreifen mit 20 m bei einer Hangneigung von mehr als 2 % eingehalten werden. Diese Auflage entfällt, wenn die Rapssaat im Mulch- oder Direktsaatverfahren gemacht wurde. Als Randbehandlung mit 5 m Abstand können z.B. Tanaris oder Runway eingesetzt werden.
Diese und weitere Auflagen finden Sie in der Gebrauchsanweisung.

Schnecken sollten bis zum 4-Blattstadium beachtet werden. Nach dem Regen unter die "Schneckenfalle" (Sack oder Brett mit Schneckenkorn) neues Schneckenkorn legen und täglich kontrollieren. Mit der Schneckenkontrolle auch regelmäßig auf Erdflohschaden kontrollieren und Gelbschalen aufstellen. Die Schadschwelle im Keimblattstadium des Rapses liegt bei 10 % zerstörter Blattfläche (Assimilationsfläche) bzw. 50 - 75Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale. Hier kommt die Schädigung durch die Larven die am Stängel fressen und zum Vegetationskegel vordringen. Dadurch kann es vermehrt zur Auswinterung kommen. Die Gelbschale leicht eingraben damit die Erdflöhe in die Gelbschale "fallen". Erdflöhe reagieren nicht auf gelbe Farben.

Auflagen zu IPS + dringend beachten und dokumentieren



Wintergetreide

Vermeiden Sie Frühsaaten! Durch Saaten bereits im September ist der Ackerfuchsschwanzdruck deutlich höher, als wie im Oktober!

Herbizid-Strategie in Wintergerste u. Winterweizen im Herbst gegen Ackerfuchsschwanz und die wichtigsten Kräuter:


Früh bei feuchtem Boden, nach der Saat bis Sichtbarwerden der Fahrgassen:
Herold 0,6 l/ha + 2,5 – 5 l/ha Boxer
Cadou Pro Pack = Cadou SC 0,5 l/ha + Agolin 1,5 l/ha
Boxer Cadou SC Pack gegen Kräuter mit z.B. Addition 2,5 – 3,5 l/ha oder Alliance 65 g/ha oder Sempra dazu mischen
Malibu 4 l/ha
Manteno Forte Set aus Mateno Duo 0,35 l/ha und Cadou SC 0,5 l/ha
Battle Delta 0,6 l/ha und Beflex 0,3 l/ha
→Alle Mittel wirken hauptsächlich über den Boden
Die Zumischung von 2,5 – 3 l/ha Boxer hat in allen Varianten beim Herbizidversuch Wintergerste 2022 zu einer erheblichen Ackerfuchsschwanzwirkung geführt.
Wichtig: wenn Boxer gespritzt werden soll unbedingt das Saatgut gleichmäßig auf 3 cm ablegen, kann bei starkem Regen nach der Behandlung zu Aufhellungen führen



Düngung im Herbst

Sowohl organische als auch mineralische Düngung ist ab der Ernte der Hauptfrucht grundsätzlich verboten.

Ausnahmen sind:

Nach der Ernte der Hauptfrucht darf im Ackerland bei einer Saat bis zum 15.09. zu Winterraps, Zwischenfrucht und Feldfutter bei Bedarf maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammoniumstickstoff und zwar bis 30. September gedüngt werden.
Bei einer Saat von Wintergerste nach Getreidevorfrucht und Aussaat bis zum 1. Oktober kann ebenfalls bei Bedarf maximal 60 kg/ha Gesamtstickstoff oder 30 kg/ha Ammoniumstickstoff und zwar bis 30. September gedüngt werden.
Grünland und Ackerland mit mehrjähriges Feldfutterbau (Aussaat bis zum 15.5.) kann nur einmal bis zum Beginn der Sperrzeit mit 80 kg/ha Gesamtsickstoff aus flüssigen org. Düngemitteln gedüngt werden. Eine Düngung nach dem letzten Schnitt bzw. der letzten Beweidung ist nur dann möglich, wenn dadurch im Kalenderjahr der ermittelte Düngebedarf nicht überschritten wird
Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost darf in der Zeit vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Januar nicht aufgebracht werden.
Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat also mehr als 0,5 % in der TM, dürfen in der Zeit vom 1. Dezember bis einschließlich 15. Januar nicht aufgebracht werden.

Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Düngeverordnung (Stand Jan.21), oder bei duengung-bw.de.

 

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