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Weinbauinfo Kaiserstuhl-Nr. 07-2024

Weinbauinfo Nr. 07-2024 vom 07.05.2024

 

Agenda:     - Heften

         

         

Vegetationsstand und Witterung

Nach wie vor war der Zuwachs auch in der vergangenen Woche verhalten. Die Reben zeigen vitales Blattgrün und eine leicht gebeugte Triebspitze mit ausgestreckter Ranke. Sichtbare Zeichen für Wachstum. Mittlerweile findet man überwiegend 7-8 Blätter entfaltet BBCH 55 „Gescheine vergrößern sich“. Es ist zu erwarten, dass sich die Triebe in den nächsten Tagen strecken. Damit verbunden beginnen dann die Heftarbeiten.

Die Wettervorhersage meldet ein einziehendes Hochdruckgebiet mit zunehmenden Tageshöchsttemperaturen ab Donnerstag von 20-25°C bei einem Wechselspiel von Bewölkung und sonnigen Abschnitten. Es soll überwiegend trocken bleiben.

 


Pilzkrankheiten

Peronospora und Oidium

Mit den Niederschlägen am 02.05. sind erste Bodeninfektionen der Rebenperonospora, sprich die Primärinfektion am Kaiserstuhl erfolgt. Aufgrund der insgesamt niedrigen Durchschnittstemperaturen ist mit einer Inkubationszeit von 9-10 Tagen zu rechnen. Damit ist eine Belagserneuerung bei den meisten Betrieben, Morgen Mittwoch oder Freitag zu empfehlen.

Auch hinsichtlich der Oidiuminfektionsbedingungen steigt das Risiko. Siehe Wettervorhersage. Des Weiteren ist der Spritzbelag des Netzschwefels durch die Niederschläge verdünnt und der Zuwachs von ca. 2 Blättern ungeschützt. Auch hier ist ein Pflanzenschutz im Abstand von ca. 10 Tagen, bzw. 2 neu zugewachsenen Blättern, notwendig!

Zum Einsatz kommen gegen Peronospora z.B. Delan Pro 1,8 L/ha (Phosphonat enthalten). Alternativ ein Pero-Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 0,6 Kg/ha oder Folpan 500 SC 0,9 L/ha oder Delan 0,3 Kg/ha in Kombination mit einem Phosphonat wie z.B. Foshield oder Veriphos 1,5 L/ha als systemische Komponente zum besseren Schutz des Neuzuwachses.

Dazu geben wir gegen Oidium in Normallagen Netzschwefel je nach Produkt und Zulassung 3,6 – 6,0 Kg/ha.

In Oidiumbefallsanlagen empfehlen wir den Zusatz eines organischen Oidiumfungizides wie z.B. Vivando 0,12 L/ha oder oder Talendo 0,15 L/ha oder Kusabi 0,1125 L/ha.

Wer nach stärkeren Niederschlägen oder Gewittern und damit nach möglichen Peronosporainfektionen seinen Pflanzenschutz durchführt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit auf eine tiefenwirksames Peonosporafungizid wie z. Melody Combi oder Fantic F etc. zurückgreifen.

Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe

In einem aktuellen Schreiben weist die Firma BASF (22.04.2024) auf das derzeit noch ungeklärte Ende der Zulassung des Wirkstoffes Dimethomorph hin. Die Firma BASF geht derzeit von einem Zulassungsende im November 2024 sowie von einer voraussichtlichen Abverkauf- und Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 aus.

Ebenfalls noch unklar ist, wie hoch der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffes in Trauben bzw. Weinen nach dem Ende der Produktzulassungen ausfallen wird. Der DWV hatte in seinem Schreiben vom 17. April 2024 auf diese Problematik und die damit verbundene Unsicherheit bei der zukünftigen Vermarktungsfähigkeit von Weinen hingewiesen. 

Aufgrund der derzeit noch unsicheren Rechtslage beim Wirkstoff Dimethomorph, bitten wir die Betriebe, dies bei ihrer Pflanzenschutzstrategie zu berücksichtigen. 

Noch vorhandene Restmengen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph (Aktuan Gold, Forum, Forum Gold, Forum Star, METOMOR F, Orvego und VinoStar), sollten möglichst zeitnah, spätestens bis zur abgehenden Blüte (BBCH 68), aufgebraucht werden, um das Risiko von Rückständen im Lesegut zu reduzieren.

Eine Bevorratung von Produkten mit dem Wirkstoff für die Saison 2025 wird aufgrund der voraussichtlichen Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 nicht empfohlen.

Wie in den Fortbildungen berichtet läuft auch die Aufbrauchfrist von Polyram WG mit dem Wirkstoff: Metiram. Falls Sie noch Polyram WG vorrätig haben, sollten sie dieses baldmöglichst in der Vegetation 2024 aufbrauchen.

Kulturarbeiten

Mit dem zu erwartenden Längenwachstum kann mit dem Heften bei wüchsigen Sorten und frühen Lagen begonnen werden. Dies ist in Anlagen mit beweglichen Heftdrähten möglich.

Achten Sie von Beginn an auf eine luftige Laubwand. Dies erfordert, dass die Triebe nicht aufeinaderhängen. In Anlagen mit Heftdrahtfedern ist es aktuell noch zu früh.

 

Umstrukturierung von Rebflächen

Aufgrund von Herausforderungen und Verzögerungen im Rahmen der Einführung des EDV-Verfahrens „Profil“in der Landwirtschaftsverwaltung, werden im Förderverfahren UuU die Informationsschreiben bzw. Vorbescheide für das Antragsjahr 2024 voraussichtlich frühestens in der zweiten Maihälfte verschickt. Unabhängig davon, ist die Beantragung der Auszahlung über FIONA seit Mitte März möglich und muss bis zum 15. Mai bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, wie in den Erläuterungen zum GA ausgeführt und wie auch im FIONA-Zahlungsantrag 2024 hingewiesen wird, dass Ihnen im Auszahlungsantrag 2024 ausnahmsweise alle beantragten Flurstücke im Infoschreiben, unabhängig vom Bescheid, angezeigt werden. Bitte streichen Sie die in 2023 beantragten aber 2024 nicht gepflanzten Rebflächen bzw. nicht eingebaute Tröpfchenbewässerungen aus ihrem Auszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag. Dies verhindert mögliche Sanktionen bei Abweichungen über 30%. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für uns und für Sie!

Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung

Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 15.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 15.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.

Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.

Standraum    = Gassenbreite x Stockabstand

Pflanzfläche  = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl

Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!

Wir bitten um Beachtung!!!

 

Agrarbüro

Denken Sie an die Vorbereitung des Gemeinsamen Antrags in FIONA bis zum spätesten Abgabetermin 15.05.2024. Bei Fragen hilft Ihnen die Hotline unter 0761-2187 5895 bzw. Ihre zuständige Sachbearbeiterin weiter. Die Sachbearbeitung ist nach Gemeinden zugeteilt.

Ab diesem Jahr müssen die Rebenrechnungen als Verwendungsnachweis der Neupflanzung im Rahmen der Umstrukturierungsförderung auch elektronisch über FIONA eingereicht werden. Hierzu bietet FIONA im Navigationsbaum (links im Bildschirm) den Rider „Nachweise einreichen“. Dort können Sie z.B. eingescannte Rechnungen oder gespeicherte Fotos der Rechnung hochladen und einreichen. 

Für Rebenpflanzungen ist die elektronische Einreichung mittels FIONA bis zum 15.07. möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl

                   

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