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Warndienst Nr. 05 - 2024

Auflagen nach IPS-Plus

Denken Sie bitte daran, dass Sie die Auflagen nach IPS-Plus einhalten.

Dies gilt auf allen Ackerflächen, die 

- im Landschaftsschutzgebiet

- Natura 2000 - Gebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet)

- Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten liegen

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter diesem Link:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

 

Raps - Krankheiten

Die für Ende April außergewöhnlich kühle Witterung der letzten Zeit brachte teilweise nochmals vorrübergehend eine geschlossene Schneedecke von bis zu 10 cm Höhe.

Diese drückte einige Rapspflanzen, so dass Risse an den Stängeln nicht ausgeschlossen werden können. Durch diese Risse sind die Pflanzen anfälliger für Pilzkrankheiten.

Die Bestände sind nun am Beginn der Blüte bzw. fast schon in der Vollblüte.

Die wichtigste Rapskrankheit ist Sclerotinia. Vor allem in engen Rapsfruchtfolgen muss auf diese Krankheit aufgepasst werden. Sklerotinia ist vor allem dann ertragswirksam, wenn nach der Blüte die Blütenblätter auf die Blattachseln fallen und gleichzeitig Feuchtigkeit auftritt. Dann findet eine Infektion der Bestände mit Sclerotinia statt.

Ob eine Behandlung in Ihren Beständen angebracht ist, können Sie mit dem für baden-württembergische Betriebe kostenlosen Prognoseprogramm www.isip.de berechnen.

 

Gehen Sie hierzu auf Entscheidungshilfen / Raps / Sclerotinia Prognose und legen einen Schlag hierzu an. Das Programm berechnet anhand Ihrer Angaben und der Parameter der nächstgelegenen Wetterstation, ob eine Sclerotiniabehandlung in Ihren Beständen empfohlen wird.

Mögliche Mittel zur Vorbeugung gegen Sklerotinia können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 86 entnehmen.

Achtung: Mospilan/Danjiri dürfen nun nicht mehr eingesetzt werden! Der Einsatz von anderen Insektiziden wird nun nicht mehr empfohlen.

Beachten Sie bitte, dass sich bei Tankmischungen von Fungiziden mit einem Insektizid die Bienengefährlichkeit ändern kann! 

Achtung: Die Zulassung des Fungizides Cantus Gold ist abgelaufen. Es besteht noch eine Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2024. Danach muss dieses fachgerecht entsorgt werden!

Pflanzenschutzanwendungen nach der Kältephase

Die kühle Phase setzte die Pflanzen einem Kältestress aus, zudem haben die Bestände keine Wachsschicht mehr. Daher sollten ein paar Tage vergehen, bis Sie die nächsten Pflanzenschutzanwendungen durchführen. Hierdurch können sich die Bestände wieder erholen, da eine Pflanzenschutzanwendung meistens einen weiteren Stress für die Pflanzen bedeutet.

 

Winterweizen und Wintergerste - Herbizide

Die Bestände sind zwischen der Hauptbestockung (EC 25) und kurz vor dem Fahnenblattschieben (EC 39).

Aufgrund der nassen Witterung konnten nicht alle Behandlungen wie geplant durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass einige Herbizide nur bis zum Bestockungsende (EC 29) zugelassen sind. Diese dürfen nach Erreichen des Schossens nicht mehr eingesetzt werden. Ein späterer Einsatz ist ein Verstoß gegen die Indikationsauflagen. Zudem besteht die Gefahr von Rückständen im Erntegut. Einige Mittel haben eine Zulassung bis EC 39, dieses Stadium wird allerdings in der Wintergerste in den nächsten Tagen erreicht werden. 

Falls in den nächsten Tagen witterungsbedingt eine Behandlung möglich ist, beachten Sie dies.

Die Einsatztermine stehen immer auf der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel, bzw. können im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 54 nachgelesen werden.

Wenn nur eine Behandlung gegen Klettenlabkraut notwendig ist, dann kann z.B.     1,0 l/ha Lodin (bis EC 39) eingesetzt werden.  

Von den breitwirksame Mitteln sind noch zugelassen bis EC 39:

70 g/ha Biathlon + 1,0 l/ha Dash E.C. oder

1,5 l/ha Ariane C oder

60 g/ha Tercero Duo oder

1,0 l/ha Omnera LQM oder

50 g/ha Pointer Plus 

 

Bis Stadium 45 zugelassen sind noch:

0,5 l/ha Pixxaro EC oder

1,0 l/ha Zypar 

 

Wichtig ist weiterhin eine regelmäßige Beobachtung Ihrer Bestände. Denken Sie auch daran, dass in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (IPS-Plus-Gebieten) zwingend die Einrichtung von Spritzfenstern vorgeschrieben ist!

 

Dinkel - Herbizid

zugelassen bis EC 39:

 

1,5 l/ha Ariane C oder

 

70 g/ha Biathlon 4 D + 1,0 l/ha Dash E.C. 

 

 

Bis Stadium 45 zugelassen sind:

 

0,5 l/ha Pixxaro EC oder

 

1,0 l/ha Zypar

 


Distelbekämpfung im Getreide

Hier können noch in Winterweizen, Dinkel, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale Mittel mit dem Wirkstoff MCPA eingesetzt werden, z.B. 1,4 l/ha M-Fluid oder 1,4 l/ha Dicopur M.

U 46 D-Fluid darf mit 1,5 l/ha nur bis EC 32 eingesetzt werden.

Wichtig ist für die Anwendung wüchsige Witterung, ausreichend große Distelpflanzen (ca. 15-20 cm Höhe) und ein trockenes Blatt der Distel.

Nach dem Ährenschieben darf keine Distelbehandlung mehr erfolgen! Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die Ähre im Halm stecken bleibt und deutliche Ertragseinbußen entstehen. Daher ist auch die Zulassung auf Stadium 39 (Fahnenblatt entwickelt) begrenzt bei den Mitteln mit dem Wirkstoff MCPA.

Eine Behandlung in Sommergetreide ist momentan noch nicht sinnvoll, da die Disteltriebe noch zu klein bzw. noch gar nicht an der Bodenoberfläche erschienen sind.

Beachten Sie bitte, dass in IPS-Plus-Gebieten eine Behandlung auf das notwendige Maß reduziert werden muss. Das heißt, dass nur die Distelnester behandelt werden dürfen, nicht jedoch die gesamte Fläche der zu behandelnden Kultur.

 

Wachstumsregler - Generell

Entscheiden Sie anhand der Düngung, Sortenwahl und Bestandsentwicklung, ob ein Wachstumsreglereinsatz erforderlich ist. Viele Flächen im Kreis erhalten wenig/keine organische Düngung. Bei standfesten Sorten ist daher oftmals keine Behandlung notwendig, insbesondere im Winterweizen. Dinkel, Roggen und Hafer und teilweise Wintergerste sind eher lagergefährdet.

Wenn Sie Flächen in IPS-Plus-Gebieten haben, dann müssen Sie neben den Pflichtmaßnahmen auch eine Wahlmaßnahme durchführen. Der Verzicht auf Wachstumsreglereinsatz ist eine Maßnahme, die einige Betriebe durchführen können. Allerdings ist dies immer individuell zu entscheiden.

 

Wachstumsregler - Wintergerste

Der optimale Einsatzzeitpunkt ist im Ein- bis Zweiknotenstadium (EC 31 - 32). Dieser Zeitpunkt ist bei der Wintergerste bereits vorüber, so dass die Einkürzung nun geringer ausfällt.

Calma, Moddus, Camposan Top, Cerone 660, Vitoval (sogar bis EC 51) und Prodax haben eine Zulassung bis EC 49 (Beginn des Ährenschiebens) und könnten noch eingesetzt werden, wenn die Bestände dieses Stadium noch nicht erreicht haben und die Flächen befahrbar sind.

 

Wachstumsregler - Winterweizen, Dinkel, Roggen, Triticale

Winterweizen wird bald EC 32 erreichen. Dann werden günstige Bedingungen für den Wachstumsreglereinsatz vorhanden sein, vorausgesetzt, ein Einsatz ist notwendig und die Flächen sind befahrbar.

 

Mittel, Aufwandmengen und Einsatzzeitpunkte können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 42 entnehmen.

 

Sommergerste - Herbizid

Die meisten Sommergerstenbestände sind nun aufgelaufen. Wenn Ackerfuchsschwanz vorkommt, sollte dieser mit 1,2 l/ha Axial 50 behandelt werden. Allerdings müssen die Blätter absolut trocken sein, da es sich um ein rein blattaktives Mittel handelt.

Setzen Sie Axial 50 nicht zu früh ein, da ansonsten nicht alle Fuchsschwanzpflanzen bekämpft werden können.

Axial 50 sollte immer solo gefahren werden ohne Zugabe eines Mittels gegen breitblättrige Unkräuter.

 

In der Sommergerste kann manchmal auch auf eine Herbizidanwendung gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden. Schauen Sie in Ihren Beständen, ob die Schadschwellen überschritten sind:

 

Klettenlabkraut:                       0,1 Pflanze/m²

 

Zweikeimblättrige Unkräuter: 40 Pflanzen/m²

 

Unkräuter und Ungräser:        5% Bedeckungsgrad

 

Wenn eine chemische Bekämpfung erforderlich ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 54 aufgeführten Mittel eingesetzt werden. 

In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.

 

Hafer - Herbizid

Wie in den Vorjahren auch, ist keine Ackerfuchsschwanzbehandlung im Hafer mehr möglich.

 

Hafer hat eine stärkere Unkrautunterdrückung, so dass nicht immer eine Unkrautbekämpfung erforderlich ist.

 

Wenn eine chemische Bekämpfung notwendig ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 54 aufgeführten Mittel eingesetzt werden.  

 

In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich

 

 

Grünland - Herbstzeitlosenbekämpfung

Auf vielen Flächen sind die Blätter der Herbstzeitlose aktuell nicht zu übersehen. Versuche haben gezeigt, dass nun - wenn die Kapsel aus dem Boden geschoben ist- ein guter Zeitpunkt zur Schwächung der Herbstzeitlosen ist. Dabei hilft frühes Mähen, wobei insbesondere die Samenkapsel der Herbstzeitlose vor deren Aufplatzen abgeschnitten wird. Dieser Vorgang muss jedoch über mehrere Jahre hinweg erfolgen, um dauerhaft einen Bekämpfungserfolg zu erzielen.

Allerdings müssen die Aspekte des Naturschutzes vor allem bei FFH-Mähwiesen beachtet werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an uns bzw. die Untere Naturschutzbehörde

 

Felderbegehung auf dem Zentralen Versuchsfeld in St. Johann

Am Montag, den 06. Mai 2024 findet um 19.00 Uhr auf dem Zentralen Versuchsfeld in St. Johann eine Felderbegehung statt.

Diskutiert werden die nun anstehenden Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen in Winter- und Sommerkulturen. 

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