Kreislandwirtschaftsamt Münsingen
Liste abgelaufener Mittel - Wiederzulassung fraglich
abgelaufene
Mittel
abgelaufene
Mittel Obstbau
Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Wohnbebauung etc.
Das BVL hat die Mindestabstände bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, zu Wohnbebauungen, zu Gärten und zu unbeteiligten Dritten auf benachbarten Wegen neu festgelegt. Bei Flächenkulturen gelten jetzt 2 Meter Mindestabstand und bei Raumkulturen 5 Meter.
Fortbildungspflicht von sachkundigen Personen im Pflanzenschutz
Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
Die neue Pflanzenschutzgeräteverordnung ist am 6. Juli 2013 in Kraft getreten. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen ab sofort alle drei Jahre (sechs Kalenderhalbjahren) in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte geprüft werden.
Prüfung im Nächste Prüfung bis Ablauf
1. Halbjahr 2018 1. Halbjahr 2021 - 30.06.2021
2. Halbjahr 2018 2. Halbjahr 2021 - 31.12.2021
1. Halbjahr 2019 1. Halbjahr 2022 - 30.06.2022
2. Halbjahr 2019 2. Halbjahr 2022 - 31.12.2022
1. Halbjahr 2020 1. Halbjahr 2023 - 30.06.2023
2. Halbjahr 2020 2. Halbjahr 2023 - 31.12.2023
Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte: Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte oder Spritzgeräte ohne Rotationszerstäuber, handbetätigte oder motorbetriebene Rückenspritzgeräte u.ä.
Feldspritze: Zu Beginn der Spritzsaison sollten die Feldspritzen ausgelitert werden. Dazu sollte die Fahrgeschwindigkeit ebenfalls gemessen werden, so dass möglichst keine Restmengen nach dem Spritzvorgang entstehen. Als Anhaltspunkte können die Einstellungen von Wasseraufwand, Fahrgeschwindigkeit, Düsengröße und Spritzdruck aus der Universaldüsentabelle des LTZ Augustenberg (in der Mitte des Hefts: Pflanzenproduktion 2021: Sorten und Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland) entnommen werden.
Neu:
Seit 2021 müssen alle Schneckenkornstreuer,
bzw. Mineraldüngerstreuer, mit denen Schneckenkorn ausgebracht werden, erstmalig zum TÜV gehen.
Zusätzlich benötigen alle mobilen Beizgeräte (z.B. Betonmischer) ebenfalls TÜV, wenn damit eigenes Nachbaugetreide zur Aussaat mit zugelassenen Beizmitteln gebeizt werden soll.
Nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Werkstatt auf.
Herbizidanwendungen in Nichtkulturland nach §12 Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012
Es wird verstärkt darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen (v.a. Wege und Randstreifen) verboten ist.
Dokumentationspflicht im Pflanzenschutz
Denken Sie an Ihre zeitnahe Dokumentation der Pflanzenschutzbehandlungen.
Es müssen folgende Daten aufgezeichnet werden:
-
Name des Anwenders
-
Kultur
-
Anwendungsfläche
-
Anwendungszeitpunkt
-
Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
-
Aufwandmenge
- Begründung für Pflanzenschutzmaßnahme
Die im Link folgende Vorlage kann verwendet werden hier
Diese Aufzeichnungen sind in den drei auf die Anwendung folgenden Kalenderjahren aufzubewahren.
Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten, wird nicht übernommen.
Rückfragen an Christoph Schrade 07381/9397-7372 oder Patrick Schmelcher 07381/9397-7371