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Warndienst Nr. 03 - 2025

Winterraps - Schädlinge

Die Rüsslerfänge in den vom Kreislandwirtschaftsamt betreuten Gelbschalen waren bislang unterhalb der Schadschwellen. Mittlerweile treten Rapsglanzkäfer in den Gelbschalen auf und sind an den Knospen zu finden. Allerdings sind diese Fänge ebenfalls unterhalb der Schadschwelle von 10 Käfern je Haupttrieb.

 

Schauen Sie in Ihre Bestände, ob die Schadschwellen bei Ihnen überschritten ist. Nur in diesem Fall eine Behandlung mit Mospilan SG oder Danjiri durchführen!

Eine Behandlung ist jedoch nur möglich, wenn die Bestände noch nicht Blühen begonnen haben. Die ersten Bestände beginnen nun mit der Blüte, dann ist eine Behandlung nicht mehr erlaubt.

Beachten Sie bitte, dass eine Tankmischung aus einem B4-Insektizid mit einem Azolfungizid zu B2 oder sogar B1 werden kann. Diese Tankmischungen sind dann bienengefährlich!      B2-Mischungen dürfen nur nach dem Ende des täglichen Bienenfluges ausgebracht werden (bis 23.00 Uhr), bei B1-Mitteln oder B1-Mischungen dürfen keine blühenden Pflanzen zum Zeitpunkt der Ausbringung auf der zu behandelnden Fläche vorhanden sein. Dies gilt auch für Unkräuter!

Wenn Sie Flächen in IPS-Plus-Gebieten bewirtschaften, sind Sie verpflichtet, den Insektizideinsatz zu dokumentieren. Machen Sie daher Fotos der Gelbschalenfänge bzw. des Rapsglanzkäferbefalls an den Pflanzen und tragen die Anzahl der Rüssler bzw. der Rapsglanzkäfer in der angehängten Dokumentationsvorlage ein.

 

 


Winterraps - Fungizide

Legen Sie auf www.isip.de einen Rapsschlag an. Das Programm Skleropro errechnet aufgrund Ihrer Angaben, ob eine Behandlung gegen Sklerotinia empfohlen wird.

Mögliche Mittel finden Sie im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 88.

 

Bor ist ein wichtiger Nährstoff für das Längenwachstum der Pflanzen und die Zellwandstabilität. Wurde im Herbst kein Bor gegeben, kann über das Blatt zusammen mit dem Insektizid 200 g/ha gegeben werden.
Die Boraufnahme nach dem Winter wird beeinflusst durch
- Auswaschung und/durch hohe Niederschlagsmengen im Winter
- auf leichten Böden
- bei niederem pH-Wert.
Bei optimalem pH-Wert und guter Bodenfeuchtigkeit kann ausreichend Bor aus dem Bodenvorrat aufgenommen werden.

 

Wintergerste - Herbizide

Bislang war der Unkrautdruck aufgrund der trockenen Witterung während der letzten Wochen noch gering. Dies könnte sich nun ändern.

Mögliche Mittel finden Sie im Heft auf Seite 56.

 

Biathlon 4 D hat seine Zulassung verloren, kann aber noch in diesem Jahr aufgebraucht werden. Aufbrauchfrist ist 07. November 2025.

 


Wintergerste-Wachstumsregler

Ein Wachstumsreglereinsatz kann in Abhängigkeit von der Sortenwahl und der organischen Düngung notwendig sein. Mittel finden Sie im Heft auf Seite 44. Bei einigen Mitteln ist das Ein- bis Zweiknotenstadium ein günstiger Einsatzzeitpunkt. Dieses wird bald erreicht werden.

 

Jeder Betrieb mit IPS-Plus-Flächen benötigt zusätzlich zu den Pflichtmaßnahmen eine Wahlmaßnahme. Der Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsreglern ist eine mögliche Pflichtmaßnahme, die gut von vielen Betrieben im Kreis umgesetzt werden kann, wenn keine hohe organische Düngung erfolgte und die Aussaat einer standfesten Sorte vorgenommen wurde.

 

 

Wintergerste-Funizide

Die trockene Witterung der letzten Wochen hemmte die Entwicklung der Pilzkrankheiten. Bislang sind keine behandlungswürdigen Pilzkrankheiten in der Wintergerste zu finden. Warten Sie mit einer Behandlung,  bis das Fahnenblatt erscheint. In der Vergangenheit war dies ein günstiger Zeitpunkt für die Einmalbehandlung.

Mittel finden Sie im Heft auf Seite 60. Mischen Sie unbedingt 1,5 l/ha Folpan 500 SC hinzu. Dieses Mittel ist notwendig zur Bekämpfung der Ramularia. Mittlerweile ist dies unsere wichtigste Gerstenkrankheit.

 

 

 

Winterweizen und Dinkel-Herbizide

Sollte noch eine Behandlung gegen breitblättrige Unkräuter erforderlich sein, können Sie geeignete Mittel dem Heft auf Seite 56 entnehmen.

Biathlon 4 D aufbrauchen, dieses hat eine Zulassung für Winterweizen, Dinkel und Triticale.

 

Wintergetreide - Distelbekämpfung

Wenn Sie Disteln haben, können diese ab dem Schossen bei wüchsiger Witterung mit einem MCPA-haltigen Mittel behandelt werden. Beachten Sie, dass dieser Wirkstoff nur bis zum Fahnenblattschieben ausgebracht werden darf. Danach besteht die Gefahr, dass die Ähre stecken bleibt, dies kann hohe Ertragsverluste bedeuten! In den letzten Jahren bestand ein relativ kurzes Zeitfenster für diese Anwendung.

 

In IPS-Plus-Gebieten ist nur eine Teilflächenbehandlung erlaubt beim Auftreten von Disteln.

 

Sommergerste - Herbizide

In den letzten Tagen ist auf vielen Sommergerstenschlägen viel aufgelaufener Ackerfuchsschwanz zu beobachten. Oftmals ist dieser noch im Einblattstadium und sollte nun behandelt werden. Die Luftfeuchtigkeit muss für eine wirksame Bekämpfung über 60% liegen und das Blatt abgetrocknet sein. Nachtfröste werden aktuell keine prognostiziert. 

Gegen Ackerfuchsschwanz ist 1,2 l/ha Axial 50 zugelassen. Fahren Sie Axial 50 solo ohne Mischpartner.

 

Schauen Sie in Ihren Beständen, ob breitblättrige Unkräuter aufgelaufen sind. Versuche haben gezeigt, dass bei einem geringen Besatz mit breitblättrigen Unkräutern auf einen Herbizideinsatz verzichtet werden kann. Hauptaugenmerk muss auf die Klette gelegt werden. Einige Mittel können noch bis kurz nach dem Fahnenblattschieben eingesetzt werden, so dass mit einer Behandlung bis dahin gewartet werden kann.

 

 

 

Mais-Herbizide

Die Maisaussaat hat bis auf einige, wenige Flächen noch nicht begonnen.

Eine zu frühe Maisaussaat kann einen höheren Drahtwurmbefall bedeuten, vor allem wenn die Bodentemperaturen noch keine 8 C° erreicht haben.

 

Im Vorauflauf können 1,25 l/ha Spectrum + 2,5 l/ha Stomp Aqua oder 2,0 l/ha Successor 600 oder 1,0 l/ha Iseran oder 4,0 l/ha Activus oder 0,3 l/ha Merlin Flexx oder 0,33 l/ha Adengo eingesetzt werden. Für diese Mittel ist für gute Wirkungsgrade  allerdings Bodenfeuchte erforderlich.

 

IPS-Plus - Spritzfenster

Denken Sie daran, dass pro Bewirtschaftungseinheit ein Spritzfenster angelegt werden muss. Dieses muss mindestens 10 m Lang und 5 m breit und mit Stäben markiert sein.