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Warndienst Nr. 09 - 2025
Erdraupen in Mais und Kartoffeln
In diesem Jahr gibt es gehäufte Meldungen von Erdraupenschäden in Süddeutschland, der Schweiz und Österreich.
Mittlerweile gibt es einen ersten Silomaisbestand mit starkem Erdraupenbefall im Kreis Reutlingen.
Erdraupen sind die Larven von verschiedenen Eulenfaltern. Anders als bei einem Drahtwurmbefall gibt es keine Fehlstellen im Feld, sondern die befallen Pflanzen liegen auf dem Feld. Die Erdraupen sind bis zu 5 cm lang und haben eine graubraune Farbe. Sie fressen sowohl oberirdisch als auch unterirdisch im Wurzelbereich der Pflanze. Nach Literaturangaben treten sie zwar nesterweise auf, allerdings sind die Larven mobil und können im Boden von Pflanze zu Pflanze weiterwandern.
Direkte Bekämpfungsmöglichkeiten liegen nicht vor. Wenn die Pflanzen befallen sind, fallen diese um und sterben ab, da ihr Wurzelwerk zerstört ist.
Schauen Sie in Ihre Bestände, ob Sie dort ebenfalls Schäden entdecken.
In Frühkartoffeln wurden ebenfalls bei Erntearbeiten Erdraupen und Schäden an den Knollen entdeckt. Wie im Mais besteht keine direkte Bekämpfungsmöglichkeit der Erdraupen.
Kleeseide
Auch in diesem Jahr gibt es wieder Kleeseide-Funde in den Beständen. Bitte kontrollieren Sie - sofern noch nicht geschehen - Ihre Flächen. Neben Feldfutter sind sämtlich Blüh- und Brachflächen besonders gefährdet. Falls Sie Kleeseide auf Ihren Flächen entdecken, melden Sie sich gern bei uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Weitere Informationen zur Kleeseide finden Sie unter
https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E2001683716/MLR.LEL/PB5Documents/lrart/2023-11-14%20Pflanzengesundheit_Kleeseide_2023.pdf und im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 22.
Glyphosat
Die ersten Getreide- und Rapsflächen wurden in letzter Zeit für GPS gehäckselt bzw. wurden bereits gedroschen.
In Wasserschutzgebieten gilt ein absolutes Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Dies gilt für Normal- und Problemgebiete sowie die Zonen I, II und III. Zusätzlich dürfen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten sowie Biotope gemäß § 30 BNatschG nicht mit Glyphosat behandelt werden. Ausnahmen können keine erteilt werden!
Zudem gilt ein Verbot der Vorerntebehandlung mit Glyphosat auf allen Flächen, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten.