Glyphosat
In Wasserschutzgebieten gilt ein absolutes Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Dies gilt für Normal- und Problemgebiete sowie die Zonen I, II und III. Zusätzlich dürfen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, sowie Biotope gemäß § 30 BNatschG nicht mit Glyphosat behandelt werden. Ausnahmen können keine erteilt werden!
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Einsatz eines glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels nur zur Behandlung schwer bekämpfbaren Unkräutern und Ungräsern zulässig.
Winterraps - Herbizide
Sollte bislang keine Herbizidanwendung erfolgt sein, kann noch LaDiva mit 0,25 l/ha eingesetzt werden. Eine Nachbehandlung mit 0,25 l/ha
Belkar kann erforderlich werden, diese wird im Sechsblattstadium durchgeführt, jedoch mindestens zwei Wochen nach der ersten
Applikation!
Zulässige Mischungen von LaDiva mit Gräserherbiziden im Herbst entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung.
Disteln können mit 0,2 l/ha Runway bekämpft werden, wenn günstige Anwendungsbedingungen vorliegen (warm, wüchsige Witterung) vom Einblatt- bis Achtblattstadium des Rapses.
Winterraps - Gräsermittel
Beachten Sie nach dem Auflaufen des Rapses den Ausfallgetreide- und Ackerfuchsschwanzdruck. Wenn die Ungräser weitgehend aufgelaufen sind, sollten diese bekämpft werden, da der Raps ansonsten von diesen unterdrückt wird.
Gegen Ausfallgetreide sind möglich:
1,0 l/ha Agil-S oder
1,5 l/ha Focus Ultra + 1,0 l/ha Dash E.C oder
1,0 l/ha Fusilade Max oder
1,25 l/ha Panarex oder
1,25 l/ha Targa Super und andere
In den landesweiten Resistenztests bei Ackerfuchsschwanz gibt es bislang noch keine Resistenzen bei dem Produkt Select.
Daher sollte bei der Gräserbekämpfung, wenn gleichzeitig Ackerfuchsschwanz bekämpft werden soll 0,5 l/ha Select 240 EC + 1,0
l/ha Radiamix eingesetzt werden.
Mischen Sie im Herbst das Gräsermittel mit Bor. Durch Bor wird die Frosthärte der Pflanzen gestärkt.
Eine Queckenbekämpfung in Raps kann mit folgenden Mittel erfolgen:
1,5 l/ha Agil S oder
2,0 l/ha Focus Ultra + 1,0 l/ha Dash E.C. oder
2,0 l/ha Fusilade Max oder
2,25 l/ha Panarex oder
2,0 l/ha Targa Super
Bedenken Sie jedoch, dass die genannten Mittel zur Queckenbekämpfung nur einmal eingesetzt werden können. Sollten Sie ein Mittel bereits zur Ausfallgetreide- oder Fuchsschwanzbekämpfung verwendet haben, dürfen Sie dieses Mittel kein zweites Mal zur Queckenbekämpfung einsetzen.
Winterraps - Schnecken
Die Rapsbestände sind nun im Auflaufen und stark durch Schnecken gefährdet.
Legen Sie daher einen Sack oder ein Brett auf eine Rapsfläche und kontrollieren Sie laufend an dieser Stelle den Schneckenbesatz. Unter den Sack oder das Brett legen Sie ein paar Schneckenkörner. Dadurch sind die Schleimspuren der Schnecken besser zu erkennen, so dass auf einen Befall mit Schnecken geschlossen werden kann.
In Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten ist dies an zwei Stellen je Bewirtschaftungseinheit vorgeschrieben und das Überschreiten von Schadschwellen muss dokumentiert sein, ehe ein Pflanzenschutzeinsatz erfolgt! Die Schadschwelle bis zum 4-Blattstadium des Rapses liegt bei einer Schnecke je Kontrollstelle in ein bis zwei Tagen. Nach Überschreiten des 4-Blattstadiums richten die Nacktschnecken in der Regel keine wirtschaftlichen Schäden mehr an.
Bedenken Sie bitte, dass Schneckenkornstreuer auch einen TÜV benötigen!
Seit einiger Zeit gibt es die Auflage NT 116. Diese sagt aus, dass kein Schneckenkorn auf Nachbarflächen wie Hecken, Waldränder
etc. gelangen darf. Ausgenommen hiervon sind landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Da Schnecken vor allem an den Rändern auftreten, ist eine randscharfe Behandlung dieser bei angrenzenden nichtlandwirtschaftlichen
Flächen, nur noch durch die Ausbringung von Hand möglich.
Mögliche Mittel sind:
5 kg/ha Metarex Inov oder
7 kg/ha Limares Techno oder
3 kg/ha InnoProtect Schneckenkorn oder
6 kg/ha Arinex 30 oder
7 kg/ha Axcela und andere
Neben den genannten Produkten mit dem Wirkstoff Metaldehyd ist auch der Wirkstoff Eisen-III-Phosphat zur Schneckenbekämpfung verfügbar. Falls der Wirkstoff Metaldehyd längerfristig wegfallen sollte, könnte weiterhin eine Schneckenbekämpfung durchgeführt werden.
Produkte mit dem Wirkstoff Eisen-III-Phosphat haben zum Teil auch eine Zulassung für den Ökologischen Landbau.
Möglich sind:
6 kg/ha Ferrex oder
7 kg/ha Ironmax Pro oder
7 kg/ha Sluxx HP oder
7 kg/ha Derrex und andere
Die maximal zugelassene Anwendungshäufigkeit des Produktes entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung.
Winterraps - Rapserdfloh
Stellen Sie nun eine Gelbschale in den Rapsbeständen auf, falls noch nicht geschehen. Mit dieser kann der Zuflug des Rapserdflohs überwacht werden. Bis zum 3-Blattstadium liegt die Schadschwelle bei 10% zerstörter Keim- oder Laubblätter, ab der erst eine Bekämpfung notwendig ist.
Insektizide können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 86 entnehmen. Bedenken Sie bitte, dass Pyrethroide bei Temperaturen über 20 C° verdampfen und keine Wirkung haben!
Erstellung eines falschen Saatbeetes
Das Erstellen eines Saatbeetes ohne Aussaat fördert das Auflaufen von Unkräutern und vor allem Ungräsern wie dem Ackerfuchsschwanz. Wenn es nach der Saatbeeterstellung feucht und ausreichend warm ist, kann ein Teil des im Boden vorhandenen Ackerfuchsschwanzreservoirs auflaufen. Dieser wird dann bei der eigentlichen Aussaat von der Kreiselegge mechanisch zerstört.
Sollten Ihre Flächen im Wasserschutz-Problemgebiet liegen, ist jedoch Vorsicht bei der Erstellung des falschen Saatbeetes geboten. Denn mehrmalige Bodenbearbeitungen erhöhen die Mineralisierung des Stickstoffs im Boden und für hohe Stickstoffgehalte im Boden sorgen. Die Wintergetreidearten nehmen diesen mineralisierten Stickstoff nur teilweise auf.
Aussaat Wintergetreide
Durch die Regenfälle der letzten Zeit stockt die Bodenbearbeitung für die Wintergetreidearten.
Im letzten Jahr war eine Aussaat des Wintergetreides Ende September und dann witterungsbedingt erst wieder Ende Oktober möglich.
Sehr viele Betriebe konnten Wintergetreide incl. Wintergerste erst Ende Oktober säen. Dennoch konnten gute Erträge in diesem Jahr erreicht werden.
Auch im Zentralen Versuchsfeld in St. Johann konnte die Wintergerste erst am 28. Oktober 2024 ausgesät werden. Obwohl dieser Aussaatzeitpunkt sehr spät war, konnten gute Erträge realisiert werden.
Und dies bei viel geringerem Ackerfuchsschwanzbesatz in den Beständen gegenüber dem Vorjahr.
Eine späte Saat Ende Oktober reduziert die Anzahl der auflaufenden Ackerfuchsschwanzpflanzen gegenüber einer Saat Ende September deutlich. Dies ist eine ackerbauliche Maßnahme, die durch den Wegfall des Wirkstoffes Flufenacet in Zukunft wichtiger wird. Fuchsschwanz, der nicht aufläuft, muss auch nicht bekämpft werden und wird nicht resistent gegenüber den noch verfügbaren Herbiziden.
Zusätzlich hat eine spätere Aussaat auch Vorteile gegenüber den Zikaden, welche vor allem die Wintergerstenpflanzen mit dem Gelbverzwergungsvirus infizieren. Eine Infektion kann hohe Ertragseinbußen bedeuten.
Der Witterungsverlauf der letzten Jahre im Herbst war stets mild, so dass die Getreidebestände sich auch bei späten Saatterminen noch gut entwickeln konnten.
Allerdings steigt mit einer späteren Aussaat auch das Risiko, dass eine Aussaat aufgrund von wochenlanger Nässe nicht mehr im Herbst erfolgen kann. Zuletzt war dies im Herbst 2023 der Fall. Nach Mitte Oktober kamen keine geeigneten Aussaattermine mehr.
Daher sollten Sie auch die längerfristige Wetterprognose für Ihre Aussaattermine mit einbeziehen.
Dennoch sollte Wintergetreide nicht im September ausgesät werden.
Ausnahme ist die Wintergerste nach Getreidevorfrucht, wenn diese im Herbst gedüngt wird. Nach Düngeverordnung ist eine Aussaat von gedüngter Wintergerste nur bis zum 30. September möglich. Ausgenommen hiervon ist eine Düngung von Wintergerste mit Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposten bis zum Beginn der Sperrfrist.
Beachten Sie in den Roten Gebieten gesonderte Regelungen nach der Düngeverordnung.