Winterraps - Schädlingsbeobachtung
Seit Anfang dieser Woche herrschen frühlingshafte Temperaturen auch auf der Albhochfläche vor. Für Rapsschädlinge liegen nun günstige Temperaturen vor. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie nun unbedingt Gelbschalen in Ihren Beständen aufbauen. Nur die Werte der eigenen Gelbschalen sind für Ihren Standort wirklich aussagekräftig, da sich ein Schädlingsbefall je nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich darstellen kann.
Wenn Sie Rapsflächen in:
- Landschaftsschutzgebieten
- Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (nicht Entwicklungszonen)
- Natura 2000-Gebieten (Vogelschutz- und FFH-Gebieten)
bewirtschaften, dann sind Sie zur Durchführung der IPS-Plus-Maßnahmen verpflichtet. Auf allen anderen Flächen, die außerhalb dieser Gebiete liegen, ist die Einhaltung von IPS-Plusmaßnahmen sinnvoll.
IPS-Plus schreibt vor, dass je Rapsbewirtschaftungseinheit bis 2 ha 1 Gelbschale, ab 10 ha eine weitere Gelbschale und für jede weitere 10 ha eine zusätzliche Gelbschale aufzustellen ist (Beispiel: bei 13 ha Raps sind 3 Gelbschalen aufzustellen). Die Gelbschalen sind mindestens 20 m entfernt vom Feldrand aufzustellen.
Um Beifänge von Nützlingen zu vermeiden, sind die Gelbschalen mit einem Gitter zu versehen. Die Gelbschalen alle 2 - 3 Tage kontrollieren, auch ob sich noch genügend Wasser mit Spülmittel in den Schalen befindet. Alte Gelbschalen austauschen, da die Farbe altert und dadurch an Attraktivität für die Käfer verliert.
In einer Gelbschale in Münsingen haben wir heute 43 gefleckte Kohltriebrüssler gefangen.
Die Schadschwellen sind dann überschritten wenn:
- mehr als 5 Große Stängelrüssler/ Gelbschale in drei Tagen gefangen werden (graue Farbe, 3-4 mm groß) und/ oder
- mehr als 15 gefleckte Kohltriebrüssler/ Gelbschale in drei Tagen gefangen werden (dunkelgrau, rotbraune Fußenden und weißlicher Punkt am Rücken)
Sollten die Schadschwellen in Ihren Gelbschalen ebenfalls überschritten sein, dann müssen Sie Fotos dieser Gelbschalenfänge erstellen, die gefangenen Rüssler in Ihren Pflanzenschutzaufzeichnungen mit Datum angeben, damit die Überschreitung der Schadschwellen erfolgt ist sowie die Dokumentation im Format „Rapsschädlinge - Dokumentation der Überwachungsmaßnahmen“ eintragen.
Der gefleckte Kohltriebrüssler führt zuerst einen Reifungsfraß durch. Dieser dauert ca. 2 Wochen. Warten Sie daher mit einer Behandlung auch beim Überschreiten der Schadschwellen 2 Wochen mit einer Insektizidmaßnahme.
Sollte jedoch der Große Rapsstängelrüssler bei Ihnen auftreten, muss eine Bekämpfung unmittelbar erfolgen!
Wenn die Schadschwelle bei den Rüsslern überschritten ist und keine Rapsglanzkäfer auftreten, dann ein Pyrethroid der Klasse 2 einsetzen
Achtung: Durch das Mischen mit Fungiziden kann sich die Bienengefährlichkeit der eingesetzten Insektizide verändern!
Beachten Sie zudem, dass manche Pyrethroide eine B2-Zulassung haben. Das bedeutet, dass diese nur nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis spätestens 23.00 Uhr ausgebracht werden dürfen. Seit diesem Jahr muss die Uhrzeit der Ausbringung von Insektiziden in den Pflanzenschutzaufzeichnungen dokumentiert werden!
Spritzen-Inbetriebnahme
Vor der ersten Pflanzenschutzmaßnahme muss die Feldspritze wieder tadellos funktionstüchtig sein. Litern Sie daher die Spritze aus und überprüfen Sie, ob noch alle Düsen, Filter und Schläuche einwandfrei funktionieren und die Spritze dicht ist.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass im Raps frühzeitig die erste Behandlung gegen Rüssler durchgeführt werden muss. Allerdings war es danach oftmals so, dass die Temperaturen wieder in den Minusbereich fielen. Passen Sie dann auf Ihre Spritze auf! Möglicherweise muss diese nach der Insektizidanwendung wieder eingewintert werden, um Schäden an der Spritze zu verhindern! 2024 kam nochmals Ende April Schnee und Frost.
Nur Feldspritzen mit gültigem TÜV verwenden!
In IPS-Plus-Gebieten sind nur Düsen zulässig, die bei einem Druck von mindestens 2 Bar eine Abdriftminderung von 90% erreichen!