Warndienst Nr. 02 - 2026

Winterraps - Schädlingsbeobachtung

Nachdem die Rüssler in diesem Jahr bereits früh und zahlreich aufgetreten sind, war bereits eine einmalige Insektizidmaßnahme erforderlich. Bedingt durch die kühleren Temperaturen der letzten Zeit wurden die Schadschwellen bei den Rüsslerschädlingen in den von uns betreuten Gelbschalen bislang kein weiteres Mal überschritten. Beobachten Sie jedoch weiterhin Ihre eigenen Gelbschalen.

Sollte eine weitere Insektizidmaßnahme erforderlich werden und das Knospenstadium noch nicht erreicht sein, dann verwenden Sie ein Insektizid des  Typ I. Dies sind Mavrik Vita, Evure und Trebon 30 EC. Beachten Sie, dass Trebon 30 EC eine B2-Einstufung besitzt. B2 bedeutet, dass eine Anwendung erst nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23.00 Uhr möglich ist.

In den Knospen wurden in den von uns betreuten Beständen noch keine Rapsglanzkäfer gefunden. Kontrollieren Sie Ihre Bestände. Die Schadschwelle bei den Rapsglanzkäfern liegt bei 10 Käfer je Haupttrieb nach dem Öffnen der Knospen. Momentan sind die Knospen noch verhüllt. 

Sollte die Schadschwelle bei den Rapsglanzkäfern überschritten sein, dann Mospilan SG oder Danjiri einsetzten.

Beachten Sie bitte, dass eine Tankmischung aus einem B4-Insektizid mit einem Azolfungizid zu B2 oder sogar B1 werden kann. Diese Tankmischungen sind dann bienengefährlich! Bei der Ausbringung von B1-Mitteln oder B1-Mischungen dürfen keine blühenden Pflanzen zum Zeitpunkt der Ausbringung auf der zu behandelnden Fläche vorhanden sein. Dies gilt auch für Unkräuter!

Denken Sie an die Dokumentationspflichten bei der Applikation von Insektiziden in IPS-Plus-Gebieten (Landschaftsschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten) in den IPS-Plus-Ackerbaumerkblättern sowie der Erstellung von Fotos.



Winterweizen

Überprüfen Sie, wie erfolgreich Ihre Herbstbehandlungen im letzten Jahr waren. Sollte noch Fuchsschwanz vorhanden, bzw. keine Herbstbehandlung erfolgt sein, sollten Sie eine blattaktive Behandlung durchführen. Allerdings sollten vor und nach der Maßnahme keine Nachtfröste auftreten und die Blätter abgetrocknet sein. Zudem sollte die Luftfeuchtigkeit nicht unter 60% zum Zeitpunkt der Anwendung liegen. Die Behandlung vor einer eventuellen Wirtschaftsdüngergabe durchführen.

Möglich sind: 

- 200 g/ha Atlantis Flex + 0,6 l/ha Biopower bei normalem Fuchsschwanzbesatz oder

- 330 g/ha Atlantis Flex + 1,0 l/ha Biopower bei starkem Fuchsschwanzbesatz oder

- 300 g/ha Incelo + 100 ml/ha Husar OD + 1,0 l/ha Biopower oder

- 100 g/ha Attribut oder

- 60 g/ha Broadway Plus + 1,0 l/ha Netzmittel

Zugelassene Mittel gegen breitblättrige Unkräuter im Winterweizen entnehmen Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf Seite 54.

Beachten Sie, dass die Aufbrauchfrist für Biathlon 4 D bereits am 07.11.2025 abgelaufen ist. Dieses darf somit in sämtlichen Getreidekulturen nicht mehr eingesetzt werden. Eventuelle Reste müssen fachgerecht entsorgt werden!

 

Dinkel

Möglich gegen Fuchsschwanz, bei Bedarf sind:

- 200 g/ha Atlantis Flex + 0,6 l/ha Biopower (beachten Sie die Sorteneinstufungen    der Züchter zum Atlantiseinsatz) oder

- 60 g/ha Attribut oder

- 60 g/ha Broadway Plus + 1,0 l/ha Netzmittel

Zugelassene Mittel gegen breitblättrige Unkräuter entnehmen Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf Seite 54.

 

Sommergerste

Die meisten Bestände sind nun gesät.

Nach dem Auflaufen des Fuchsschwanzes ist eine Anwendung von 1,2 l Axial 50 einzuplanen.

 

 

Körnererbsen

Beim Anbau von Körnererbsen sollte eine Herbizidmaßnahme direkt nach der Saat und dem Walzen erfolgen. Um Herbizidschäden vorzubeugen, sollte die Mindestsaattiefe von 5 cm unbedingt eingehalten werden. Zudem sollte die Pflanzenschutzmaßnahme innerhalb von 5 Tagen nach der Saat erfolgen.

 

Möglich sind:

- 4,0 l/ha Bandur oder

- 4,0 l/ha Spectrum Plus oder

- 4,4 l/ha Stomp Aqua

 

Boxer erhielt mit der Zulassungsnummer 043838-00 eine Wiederzulassung bis zum 31.01.2028. Allerdings beinhaltet diese keine weitere Zulassung für Erbsen.

In der alten Zulassung Nr. 033838-00 konnten Erbsen mit 5,0 l/ha behandelt werden. Alte Boxerkanister mit dieser Zulassung können noch bis zum 30.04.2027 aufgebraucht werden. Sollten Sie noch einen alten Boxerkanister besitzen, ist zudem folgende Anwendung möglich:

- 3,0 l/ha Boxer + 2,5 l/ha Stomp Aqua

 

 

Pflanzenschutzdokumentation

Seit diesem Jahr gibt es Änderungen bei der Pflanzenschutzdokumentation.

Anstatt der Kultur müssen Sie nun einen EPPO-Code eintragen. So ist z.B. der international gültige EPPO-Code für Winterweizen TRZAW.

Nun müssen Sie zu jeder Anwendung das BBCH-Stadium eingeben. Die Skala geht von 0 - 99. Die Pflanzenschutzmittel sind in einem bestimmten Bereich dieser Skala zugelassen, z.B. Stadium 21 bis Stadium 32.

Zusätzlich muss die Lage der einzelnen, behandelten Schläge angegeben werden. Bei Antragstellern kann gewählt werden zwischen der FLIK-Nummer (ersichtlich aus FIONA) oder der Kombination von Schlagnummer und Bezeichnung wie in FIONA für jeden behandelten Schlag.

Des Weiteren muss die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels angegeben werden (z.B. 043838-00 für Boxer mit der aktuellen Zulassungsnummer).

Eine Angabe der Uhrzeit des Beginns der Applikation des Pflanzenschutzmittels ist erforderlich, wenn die Zulassung Bezug auf die Uhrzeit nimmt, z.B. bei B2-Insektiziden.

Angaben zu Datum, Aufwandmenge, des Namens des verwendeten Mittels und der Person, welche die Pflanzenschutzmittel ausbringt, sind weiterhin erforderlich.



Verwenden Sie für die erhöhten Anforderungen der Pflanzenschutzdokumentation eine aktuelle, kostenpflichtige Ackerschlagkartei, welche alle erforderlichen Parameter rechtssicher dokumentiert.

Alternativ steht allen Pflanzenschutzanwendern in Baden-Württemberg für die Pflanzenschutzdokumentation das kostenlose Programm PSM-DOK auf der Internetseite www.psmdok.de zur Verfügung. 

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