Warndienst Nr. 10 - 2026

Winterraps-Herbizide

Die Rapsbestände sind teilweise gut entwickelt bis zum 3-Blattstadium. Auf anderen Schlägen hingegen laufen noch Rapspflanzen auf, da bislang nicht genügend Keimwasser vorhanden war.

 

Falls gegen breitblättrige Unkräuter bislang noch keine Behandlung durchgeführt wurde, kann noch im Zweiblattstadium das Produkt 0,25 l/ha LaDiva eingesetzt werden.

 

Eventuell wird eine Nachbehandlung mit 0,25 l/ha Belkar erforderlich, diese wird im Sechsblattstadium durchgeführt, jedoch mindestens zwei Wochen nach der ersten Applikation!

Zulässige Mischungen von LaDiva mit Gräserherbiziden im Herbst entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung!



Winterraps - Gräsermittel

In diesem Jahr ist ein höherer Druck durch Ausfallgetreide in den Rapsbeständen zu beobachten. Geeignete Mittel finden Sie im Heft „Integrierter Pflanzenschutz - Ackerbau und Grünland 2026“ auf Seite 84. 

Sollte bereits Ackerfuchsschwanz aufgelaufen sein, dann verwenden Sie     0,5 l/ha Select 240 EC + 1,0 l/ha Radiamix. Allerdings kann das Mittel nur bis Mitte Oktober verwendet werden.

Eine Queckenbekämpfung ist nicht mit allen Ungrasmitteln möglich. Ebenfalls auf Seite 84 im Heft „Integrierter Pflanzenschutz - Ackerbau und Grünland 2026“ können Mittel ausgewählt werden.



Winterraps - Schnecken

Da es auch im September nur geringe Niederschläge gab, ist der Schneckendruck bislang gering. Beobachten Sie jedoch weiterhin Ihre Bestände.

In Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten ist dies an 2 Stellen je Bewirtschaftungseinheit vorgeschrieben und das Überschreiten von Schadschwellen muss dokumentiert werden, ehe ein Pflanzenschutzeinsatz erfolgt! Die Schadschwelle bis zum 4-Blattstadium des Rapses liegt bei einer Schnecke je Kontrollstelle in ein bis zwei Tagen. Nach Überschreiten des 4-Blattstadiums richten die Nacktschnecken in der Regel keine wirtschaftlichen Schäden mehr an.

Bedenken Sie bitte, dass Schneckenkornstreuer auch einen TÜV benötigen!

Auf Seite 24 im Heft Heft „Integrierter Pflanzenschutz - Ackerbau und Grünland 2026“ finden Sie Mittel zur Nacktschneckenbekämpfung.



Raps - Erdflöhe

Vereinzelt sind Lochfraß an den jungen Rapsblättern sowie Rapserdflöhe in den Gelbschalen zu finden. In den von uns betreuten Gelbschalen sind diese Rapserdflohsymptome jedoch deutlich unter den Schadschwellen. Der Bekämpfungsrichtwert ist dann überschritten, wenn entweder 10% der Laubblätter bis zum Dreiblattstadium durch Rapserdflohfrass zerstört wurde oder mehr als 50 Käfer je Gelbschale in drei Wochen bis zum Sechsblattstadium gefangen wurden.

Mittel zur Bekämpfung finden Sie im Heft „Integrierer Pflanzenschutz - Ackerbau und Grünland 2026“ auf Seite 86.

In IPS-Plus-Gebieten ist vor der Bekämpfung der Rapserdflöhe bei einer Anbaufläche von bis 2 ha das Aufstellen von einer Gelbschale, bis 10 ha Rapsanbaufläche 2 Gelbschalen je Bewirtschaftungseinheit und je weiteren 10 ha eine weitere Gelbschale je Bewirtschaftungseinheit direkt nach der Saat vorgeschrieben.

Sollten die Schadschwellen überschritten sein, müssen diese bei einer Insektizidmaßnahme oder einer Schneckenbekämpfung zusätzlich zu den Pflanzenschutzaufschrieben in den IPS-Plus-Gebieten dokumentiert werden. Machen Sie hierzu ein Foto der Gelbschalenfänge oder der betroffenen Rapsblätter und verwenden Sie das Dokumentationsblatt für Rapsschädlinge, welches vom LTZ Augustenberg zur Verfügung gestellt wurde.

Beachten Sie bitte die Schadschwellen auch bei Rapsflächen außerhalb der IPS-Plus-Gebiete. 

In den letzten Jahren wurden in den Landesteilen, in denen der Rapserdfloh bekämpft werden musste, eine zunehmende Resistenz der Rapserdflöhe gegen Pyrethroide festgestellt.

Jede unnötige Insektizidanwendung verstärkt diese Resistenzbildung.

Alternative Wirkstoffe zu den Pyrethroiden sind deutlich teurer bei einem nicht immer zufriedenstellenden Wirkungsgrad. 

Laufkäfer können als Gegenspieler der Rapserdflöhe bei der Bekämpfung helfen. Allerdings werden diese durch Insektizide massiv geschädigt. Daher sollte, wenn möglich, immer innerhalb der Fruchtfolge im Getreide auf den Einsatz von Insektiziden verzichtet werden! 

Durch einen Insektizideinsatz z.B. gegen die Getreidehähnchen im Sommer in Getreide werden auch die Laufkäfer getroffen, die dann im Herbst im Raps nicht mehr gegen die Rapserdflöhe helfen können.

 

Wintergetreide- Bodenbearbeitung

Die Dieselpreise sind aktuell sehr hoch. Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit sind jedoch momentan günstige Bedingungen für eine Bodenbearbeitung vorhanden. Dadurch kann z.B. Ausfallgetreide vor der Aussaat beseitigt werden. 

Auf vielen Flächen sind Zikaden zu sehen. Daher sollten insbesondere vor der Wintergerstenaussaat die Felder von Ausallgetreide freigehalten werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass virusbeladene Zikaden später die Wintergerstenbestände mit Viren infizieren können.

In Wasserschutzproblemgebieten hingegen sollte die Bodenbearbeitung verhalten durchgeführt werden, um keine hohen Nitratwerte im Herbst zu erzeugen.

 

Wintergetreide- Aussaat

Es war in den letzten Jahren zu beobachten, dass der Herbst länger warm ist und die Vegetationsruhe der Pflanzen später einsetzt. Daher sollten die Aussaattermine später erfolgen. Zumindest sollten keine Septembersaaten durchgeführt werden. Allerdings sollten sie die längerfristige Wettervorhersagen im Blick behalten. Es gab in den letzten Jahren durchaus mehrwöchige Phasen, in denen eine Aussaat nicht möglich war.

Hintergrund ist, dass bei früheren Saatterminen der Ackerfuchsschwanz deutlich stärker auftritt und schwieriger chemisch zu bekämpfen ist. Zudem sind die Bestände länger dem Zikadendruck ausgesetzt. Gegen diese sind Pyrethroide zugelassen, allerdings mussten in einem warmen Herbst wie 2018 die Zikaden mehrmals bekämpft werden, da die Mittel nur eine begrenzte Wirkungsdauer haben.

Allerdings muss gedüngte Wintergerste aufgrund der Vorgaben der Düngeverordnung bis spätestens 30.09. ausgesät werden! 



Glyphosat

Denken Sie bitte daran, dass in Wasserschutzgebieten ein absolutes Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln gilt. Dieses Verbot hat Gültigkeit in Normal- und Problemgebieten sowie in den Zonen I, II und III. Zusätzlich dürfen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten sowie Biotope gemäß § 30 BNatschG nicht mit Glyphosat behandelt werden. Ausnahmen können keine erteilt werden!

 

Pflanzenschutzdokumentation

Beachten Sie die neuen Anforderungen zur Pflanzenschutzdokumentation. Informationen hierzu finden Sie auf dem LTZ-Merkblatt:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-805393053/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Rechtliche%20Vorgaben/Merkblatt_Pflanzenschutzdokumentation.pdf

Verwenden Sie für die erweiterten Anforderungen der Pflanzenschutzdokumentation eine aktuelle, Ackerschlagkartei, welche alle erforderlichen Parameter rechtssicher dokumentiert.

Alternativ steht allen Pflanzenschutzanwendern in Baden-Württemberg für die Pflanzenschutzdokumentation das kostenlose Programm PSM-DOK auf der Internetseite www.psmdok.de zur Verfügung. 

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