Warndienst Nr. 11 - 2026

Raps - Erdflöhe

In den von uns betreuten Gelbschalen sind die Fänge in diesem Herbst höher als wie in den letzten Jahren. Allerdings liegt die Schadschwelle bei 50-75 Rapserdflöhen je Gelbschale in drei Wochen bis zum Sechsblattstadium des Rapses. Diese Schadschwelle wurde in unseren Gelbschalen bislang noch nicht überschritten.

Ausschlaggebend sind die Fänge in Ihren Gelbschalen.

In IPS-Plus-Gebieten ist vor der Bekämpfung der Rapserdflöhe bei einer Anbaufläche von bis 2 ha das Aufstellen von einer Gelbschale, bis 10 ha Rapsanbaufläche 2 Gelbschalen je Bewirtschaftungseinheit und je weiteren 10 ha eine weitere Gelbschale je Bewirtschaftungseinheit direkt nach der Saat vorgeschrieben.

Sollten die Schadschwellen in Ihren Gelbschalen überschritten sein, müssen diese bei einer Insektizidmaßnahme oder einer Schneckenbekämpfung zusätzlich zu den Pflanzenschutzaufschrieben in den IPS-Plus-Gebieten dokumentiert werden. Machen Sie hierzu ein Foto der Gelbschalenfänge oder der betroffenen Rapsblätter und verwenden Sie das Dokumentationsblatt für Rapsschädlinge, welches vom LTZ Augustenberg zur Verfügung gestellt wurde.

Beachten Sie bitte die Schadschwellen auch bei Rapsflächen außerhalb der IPS-Plus-Gebiete. 

Anwendungen unterhalb des Erreichens der Schadschwelle fördert die weitere Ausbreitung von Resistenzen der Rapserdflöhe gegenüber den eingesetzten Pyrethroiden.

Achten Sie neben den Rapserdflöhen auch auf einen Befall mit Schwarzem Kohltriebrüssler. Die Schadschwelle liegt bei 10 gefangenen Käfern je Gelbschale.

Falls erforderlich, finden Sie Mittel zur Bekämpfung im Heft „Integrierer Pflanzenschutz - Ackerbau und Grünland 2026“ auf Seite 86.

 

Raps - Ackerfuchsschwanzbekämpfung

Falls eine Ackerfuchsschwanzbekämpfung noch erforderlich sein sollte und der Einsatz von Select 240 bislang nicht erfolgt ist, sollte dies nun in den nächsten Tagen erfolgen. 

Für einen Einsatz eines propyzamidhaltigen Pflanzenschutzmittels (Kerb Flo, Milestone etc.) ist es aktuell noch zu früh.

 

Raps-Bordüngung

Geben Sie bei den Pflanzenschutzmaßnahmen Bor hinzu. Durch das Bor wird die Frosthärte der Pflanzen gestärkt

 

Wintergetreide - Aussaat

Einige Wintergerstenbestände wurden bereits ausgesät.

Falls möglich, warten Sie noch mit der Aussaat insbesondere von Weizen, Dinkel und Triticale. Aussaaten Mitte Oktober reduzieren gegenüber einem Saattermin Anfang Oktober bereits den Ackerfuchsschwanzdruck merklich. Zudem sind die Bestände einem kürzeren Zeitraum den virusübertragenden Zikaden ausgesetzt.

 

 

Wintergetreide - flufenacethaltige Herbizide

Bereits ausgesäte Wintergetreidebestände sollten im Herbst gegen den Ackerfuchsschwanz behandelt werden.

Aus Resistenzgründen sollten unbedingt Bodenmittel verwendet werden. Hierfür ist jedoch Bodenfeuchtigkeit erforderlich. In der letzten Woche gab es nach langer Zeit wieder etwas Niederschläge, die jedoch regional sehr unterschiedlich in der Höhe ausfielen. Für diese Woche werden Niederschläge vorhergesagt.

Letzmalig können in diesem Jahr flufenacethaltige Herbizide wie Cadou SC, Herold SC, Malibu, Fence, Carpatus SC etc. eingesetzt werden. Die Aufbrauchfrist dieser Mittel endet im Dezember 2026. Eventuelle Reste müssen danach fachgerecht entsorgt werden.

Achtung: In Dinkel haben nur wenige flufenacethaltige Mittel wie Herold SC und Carpatus SC eine Zulassung!

Die Abverkaufsfrist für flufenacethaltige Herbizide ist bereits im Sommer ausgelaufen.

 

 

Wintergetreide - alternative Herbizide

Sollten Sie keine flufenacethaltigen Mittel mehr haben, können Sie auf „alte“ Wirkstoffe ausweichen:

- Pendimethalin

- Prosulfocarb

- CTU (Chlortoluron)

Wie bei Flufenacet sollte relativ bald nach der Aussaat eine Mischung eines pendimethalinhaltigen Mittels (z.B. Stomp Aqua oder Activus SC) + eines prosulfocarbhaltigen Mittels (z.B. Boxer) ausgebracht werden. Hierfür ist jedoch eine ausreichende Bodenfeuchte erforderlich.

Diese Mischung alleine ist oftmals nicht ausreichend für die Ackerfuchsschwanzbekämpfung.

Daher sollte ca. 14 Tage später ein CTU-Mittel (z.B. Carmina 640 oder Lentiupur 700 oder CTU 700) eingesetzt werden.

Von einer Mischung mit CTU + Pendimethalin + Prosulfocarb wird abgeraten, diese ist schlecht pflanzenverträglich und kann Schäden an den Beständen verursachen.

Eine ausschließliche Behandlung mit CTU jedoch hat wie eine ausschließliche Mischung von Pendimethalin + Prosulfocarb keine ausreichende Wirkung gegen den Fuchsschwanz.

Allerdings kann der Einsatz von drei verschiedenen Wirkstoffen die Kulturpflanzen belasten, so dass Herbizidschäden nicht ausgeschlossen sind.

In Versuchen in Wintergerste und Winterweizen konnten wir feststellen, dass bei einem moderaten Ackerfuchsschwanzdruck die Kombination dieser drei Wirkstoffe, verteilt auf zwei Anwendungen, eine vergleichbare Wirkung wie Flufenacet + Prosulfocarb erzielten. Allerdings waren die Kosten deutlich höher gegenüber den bisherigen flufenacethaltigen Mitteln.

Achtung: nicht alle Weizensorten sind CTU-verträglich. Informieren Sie sich vor der Ausbringung auf der Homepage des CTU-Herstellers ob Ihre Weizensorte CTU-verträglich ist. Ansonsten sind Schäden an den Beständen zu befürchten!

CTU darf nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden.

Weitere Auflagen entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung.

 

Neu zugelassen ist 3,0 l/ha Eledura + 2,0 l/ha Lentipur 700 in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale. Diese Mischung beruht ebenfalls auf älteren Wirkstoffen und ist flufenacetfrei.

 

Glücklicherweise wurden nach Jahrzehnten neue Wirkstoffe zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz entwickelt.

Nur für die Kultur Winterweizen steht in diesem Jahr per Notfallzulassung vom 01.09. - 29.12.2026 das Produkt Luxinum (Wirkstoff Cinmethylin) zur Verfügung. Es wird eine reguläre Zulassung angestrebt. Ob eine erneute Notfallzulassung bzw. eine reguläre Zulassung im Jahr 2027 erteilt wird, ist momentan noch nicht bekannt. Beachten Sie bitte, dass für alle anderen Wintergetreidearten keine Notfallzulassung vorliegt! 

 Aufwandmenge ist 0,667 l/ha Luxinum + 0,067 kg/ha Pico. Eine Mischung mit weiteren Herbiziden empfiehlt der Hersteller nicht.Her Bei Luxinum handelt es sich um einen neuen Wirkmechanismus. Nach Angaben des Herstellers gibt es noch keine resistenten Ackerfuchsschwanzpflanzen gegenüber diesem Wirkstoff. Wichtig ist eine Bedeckung des Saatgutes mit mindestens 3 cm feinkrümeligem Boden. Die Anwendung sollte im Vorauflauf stattfinden. Im Nachauflauf gehen die Wirkungsgrade zurück.

Ebenfalls per Notfallzulassung wurde Fundatis vom 28.09.2026 - 25.01.2027 in Wintergerste (ausgenommen Winterbraugerste) und Winterweizen zuglassen. Es wird eine reguläre Zulassung angestrebt. Ob eine erneute Notfallzulassung bzw. eine reguläre Zulassung im Jahr 2027 erteilt wird, ist momentan noch nicht bekannt. Beachten Sie bitte, dass für alle anderen Wintergetreidearten keine Notfallzulassung vorliegt! 

Fundatis beinhaltet unter anderem den neu entwickelten Wirkstoff Bixlozone. Dies ist ein Wirkstoff, der wie Cinmethylin einen neuen Wirkmechanismus zur Bekämpfung von herbizidresistentem Ackerfuchschwanz eingesetzt werden kann. Die Aufwandmenge liegt bei 1,0 l/ha Fundatis. Einsatzzeitpunkt ist der Vorauflauf. Beachten Sie, dass umfangreiche Anwendungsbestimmungen zu beachten sind, welche Sie der Gebrauchsanleitung entnehmen können.

 

Dinkel - Herbizide

Gegenüber anderen Wintergetreidearten sind für den Dinkelanbau deutlich weniger Herbizide für den Herbsteinsatz zugelassen. Wie bereits beschrieben, können 0,5 l/ha Carpatus SC oder 0,5 l/ha Herold SC eingesetzt. Beide sind flufenacethaltig und dürfen dieses Jahr zum letzten Mal verwendet werden.

Alternativ haben Jura Max, bzw. Boxer Evo mit jeweils 3,2 l/ha eine Dinkelzulassung im Vorauflauf sowie die prosulfocarbhaltigen Herbizide Cofeno (5,0 l/ha), Professor (5,0 l/ha) und Roxy EC (5,0 l/ha).

 

 

Auflagen - Pendimethalin und Prosulfocarb

Beachten Sie die Auflagen zu Pendimethalin und Prosulfocarb:

 

Pflanzenschutzmittel, die auf diesen Wirkstoffen basieren, dürfen nur mit 90%igen abdriftmindernden Düsen auf der gesamten zu behandelnden Fläche ausgebracht werden.

Der Wasseraufwand je Hektar liegt bei mindestens 300 Liter Wasser.

Die zulässige maximale Fahrgeschwindigkeit während der Ausbringung liegt bei höchstens 7,5 km/h.

Zudem dürfen die Mittel bei Windgeschwindigkeiten von über 3 m/s nicht ausgebracht werden.

Weitere Auflagen zu den einzelnen Produkten entnehmen Sie der Gebrauchsanleitung.

 

Düsen - IPS-Plus-Gebiete

Beachten Sie bitte, dass in IPS-Plus-Gebieten (Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete und Gebiete in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten) generell Düsen mit einer Abdriftminderung von 90% bei einem Arbeitsdruck von mindestens 2 Bar verwendet werden müssen! Verwenden Sie hierzu Düsen der „Universaltabelle zur Ermittlung von Düsentyp, Düsengröße, Spritzdruck und Abdriftminderungsklasse“, welche sich in der Mitte des Heftes „Integrierter Pflanzenschutz 2026 - Ackerbau und Grünland“ befindet.

Einige Düsen erreichen zwar eine Abdriftminderung von 90%, allerdings nicht bei einem Arbeitsdruck von 2,0 Bar und mehr. Diese dürfen in diesen Gebieten nicht eingesetzt werden.

 

 

Pflanzenschutzdokumentation

Beachten Sie die neuen Anforderungen zur Pflanzenschutzdokumentation. Informationen hierzu finden Sie auf dem LTZ-Merkblatt:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-805393053/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Rechtliche%20Vorgaben/Merkblatt_Pflanzenschutzdokumentation.pdf

Verwenden Sie für die erweiterten Anforderungen der Pflanzenschutzdokumentation eine aktuelle, Ackerschlagkartei, welche alle erforderlichen Parameter rechtssicher dokumentiert.

Alternativ steht allen Pflanzenschutzanwendern in Baden-Württemberg für die Pflanzenschutzdokumentation das kostenlose Programm PSM-DOK auf der Internetseite www.psmdok.de zur Verfügung. 

 

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