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Warndienst Nr. 02 - 2024

Winterraps

Wie bereits im letzten Warndienst beschrieben, müssen die Gelbschalen nun unbedingt aufgestellt werden. In IPS-Plus-Gebieten (Landschaftsschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und FFH- und Vogelschutzgebieten) ist die Aufstellung von mindestens 1 Gelbschale bis 2 ha, bei 2 - 10 ha mind. 2 Gelbschalen und über 10 ha pro 10 ha jeweils mind. 1 Gelbschale verpflichtend. Die Fallen sind mit einem Gitter abzudecken.

 

Bislang wurden in unseren Gelbschalen noch keine Schadschwellen überschritten. Entscheidend sind die Fänge in Ihren Gelbschalen! Folgende Schadschwellen müssen vor einer Behandlung überschritten sein:

- mehr als 5 Große Stängelrüssler/ Gelbschale in drei Tagen gefangen werden (graue Farbe,   3-4 mm groß) und/ oder

- mehr als 15 gefleckte Kohltriebrüssler/ Gelbschale in drei Tagen gefangen werden (dunkelgrau, rotbraune Fußenden und weißlicher Punkt am Rücken)

 

Sollten Sie in Ihren Gelbschalen diese Schadschwellen überschritten haben, dann Fotos dieser Gelbschalenfänge erstellen und die Anzahl der gefangenen Rüssler in Ihren Pflanzenschutzdokumentationen aufschreiben.

 

Gegen die Rüssler können eingesetzt werden:

75 ml/ha Karate Zeon oder

150 g/ha Kaiso Sorbi oder

150 g/ha Lambda WG / Lambdex forte oder

80 ml/ha Nexide oder 

75 ml/ha Decis forte oder

250 ml/ha Sumicidin Alpha EC

Achtung: Bei Lambda WG / Lambdex forte ist die Zulassung ausgelaufen, Aufbrauchfrist ist der 30.06.2024. Danach müssen evtl. Restbestände ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Bor ist ein wichtiger Nährstoff für das Längenwachstum der Pflanzen und die Zellwandstabilität. Wurde im Herbst kein Bor gegeben, kann über das Blatt zusammen mit dem Insektizid 200 g/ha gegeben werden.
Die Boraufnahme nach dem Winter wird beeinflusst durch
- Auswaschung und/durch hohe Niederschlagsmengen im Winter
- auf leichten Böden
- bei niederem pH-Wert.
Bei optimalem pH-Wert und guter Bodenfeuchtigkeit kann ausreichend Bor aus dem Bodenvorrat aufgenommen werden.

 

Winterweizen

Im letzten Herbst konnten nicht alle Schläge mit einem Bodenherbizid behandelt werden. Daher diese nun bald bei Befahrbarkeit und trockenen Beständen mit einem blattaktiven Mittel behandeln, sofern Ackerfuchsschwanzbesatz auf diesen Flächen auftritt.

Evtl. müssen Flächen, die bereits im Herbst behandelt wurden, nachbehandelt werden. Jedoch nur dann eine Behandlung durchführen, wenn Sie auch Fuchsschwanzpflanzen in Ihren Beständen vorfinden.

Wichtig ist eine ausreichende Luftfeuchtigkeit oberhalb 60%. Momentan ist diese Bedingung noch gegeben, dies kann sich aber in den nächsten Wochen erfahrungsgemäß rasch wieder ändern.

KEINE STANDARDANWENDUNGEN durchführen!

Möglich sind:

- 200 g/ha Atlantis Flex + 0,6 l/ha Biopower bei normalem Fuchsschwanzbesatz oder

- 330 g/ha Atlantis Flex + 1,0 l/ha Biopower bei starkem Fuchsschwanzbesatz oder

- 1,0 l/ha Atlantis OD + 80 ml/ha Husar OD oder 

- 300 g/ha Incelo + 100 ml/ha Husar OD + 1,0 l/ha Biopower oder

- 100 g/ha Attribut oder

- 220 g/ha Broadway + 1,0 l/ha Netzmittel oder

- 60 g/ha Broadway Plus + 1,0 l/ha Netzmittel

Die Fuchsschwanzbehandlung nicht bei Nachtfrösten und vor einer evtl. Gülle- oder Festmistgabe durchführen!

 

Dinkel

Wie im Weizen beschrieben, nur eine Behandlung durchführen, wenn Fuchsschwanzpflanzen vorhanden sind.

Möglich sind:

 

- 200 g/ha Atlantis Flex + 0,6 l/ha Biopower bei normalem Fuchsschwanzbesatz oder

- 60 g/ha Attribut oder

- 220 g/ha Broadway + 1,0 l/ha Netzmittel oder

- 60 g/ha Broadway Plus + 1,0 l/ha Netzmittel

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