Warndienst Nr. 04-2023 vom 12.05.2023
Winterraps - Fungizid
Der Raps beginnt nun mit der Blüte bzw. befindet sich bereits in der Vollblüte.
Eine Bekämpfung des Rapsglanzkäfers ist nun nicht mehr erforderlich.
Aufgrund der Witterung der vergangenen Wochen ist mit einem höheren Sklerotiniabefall zu rechnen. Ob eine Behandlung in Ihren
Schlägen sinnvoll ist, können Sie anhand des Programmes „Sklerotinia Prognose“ bestimmen.
Dieses ist unter www.isip.de hinterlegt. Hierfür müssen Sie sich unter www.isip.de anmelden, der Zugang ist für
Landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg kostenlos.
Mögliche Mittel zur Vorbeugung gegen Sklerotinia können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ auf Seite
86 entnehmen.
Winterweizen - Herbizid
Die Bestände sind kurz vor dem Fahnenblattschieben (EC 37).
Aufgrund der nassen Witterung konnten nicht alle Behandlungen wie geplant durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass einige
Herbizide nur bis zum Bestockungsende (EC 29) zugelassen sind. Diese dürfen nun nicht mehr eingesetzt werden. Ein Einsatz nach diesem
Stadium ist ein Verstoß gegen die Indikationsauflagen. Zudem besteht die Gefahr von Rückständen im Erntegut. Einige Mittel
haben eine Zulassung bis EC 39, dieses Stadium wird allerdings in den nächsten Tagen erreicht werden.
Falls in den nächsten Tagen witterungsbedingt eine Behandlung möglich ist, beachten Sie dies.
Die Einsatztermine stehen immer auf der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel, bzw. können im Heft „Integrierter
Pflanzenschutz 2023“ auf Seite 54 nachgelesen werden.
Wenn nur eine Behandlung gegen Klettenlabkraut notwendig ist, dann kann z.B. 1,0 l/ha Lodin (bis EC 39) eingesetzt werden.
Von den breitwirksame Mitteln sind noch zugelassen bis EC 39:
70 g/ha Biathlon + 1,0 l/ha Dash E.C. oder
60 g/ha Flame Duo oder
1,0 l/ha Omnera LQM oder
50 g/ha Pointer Plus
Bis Stadium 45 zugelassen sind noch:
0,5 l/ha Pixxxaro EC oder
1,0 l/ha Zypar
Wichtig ist weiterhin eine regelmäßige Beobachtung Ihrer Bestände. Denken Sie auch daran, dass in
Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (IPS-Plus-Gebieten) zwingend die
Einrichtung von Spritzfenstern vorgeschrieben ist!
Winterweizen - Fungizid
Die Witterung ist sehr feucht, allerdings gab es doch einige Tage in letzter Zeit mit verhaltenen Temperaturen. Prinzipiell sind gute
Bedingungen für Pilzkrankheiten vorhanden. Allerdings sind die Bestände noch weitgehend gesund, so dass mit einer
Fungizidanwendung noch gewartet werden kann.
Beobachten Sie jedoch Ihre Bestände und legen Sie Schläge in www.isip.de an.
ISIP hat z.T. schon vor Pilzkrankheiten gewarnt, allerdings ist eine Bekämpfung nur dann sinnvoll, wenn diese auch auftreten.
Distelbekämpfung im Getreide
Hier können noch in Winterweizen, Dinkel, Wintergerste Mittel mit dem Wirkstoff MCPA eingesetzt werden, z.B. 1,4 l/ha M-Fluid oder
1,4 l/ha Dicopur M.
Wichtig ist für die Anwendung wüchsige Witterung, ausreichend große Distelpflanzen (ca. 15-20 cm Höhe) und ein
trockenes Blatt der Distel.
Wichtig ist, dass eine Distelbehandlung nicht mehr nach dem Ährenschieben erfolgen darf! Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die
Ähre im Halm stecken bleibt und deutliche Ertragseinbußen entstehen. Daher ist auch die Zulassung auf Stadium 39 (Fahnenblatt
entwickelt) begrenzt bei den Mitteln mit dem Wirkstoff MCPA.
Eine Behandlung in Sommergetreide ist momentan noch nicht sinnvoll, da die Disteltriebe noch zu klein bzw. noch gar nicht an der
Bodenoberfläche erschienen sind.
Beachten Sie bitte, dass in IPS-Plus-Gebieten eine Behandlung auf das notwendige Maß reduziert werden muss. Das heißt, dass
nur die Distelnester behandelt werden dürfen, nicht jedoch die gesamte Fläche der zu behandelnden Kultur.
Dinkel - Herbizid
Die meisten Bestände haben bereits das Fahnenblatt geschoben.
Von den breitwirksame Mitteln sind noch zugelassen bis EC 39:
70 g/ha Biathlon + 1,0 l/ha Dash E.C.
Bis Stadium 45 zugelassen sind noch:
0,5 l/ha Pixxxaro EC oder
1,0 l/ha Zypar
Wintergerste - Fungizid
Entscheidend für den Ertrag sind das Fahnenblatt, das Blatt darunter sowie die Grannen. Diese müssen solange wie möglich
gesund erhalten werden.
Schauen Sie in Ihren Schlägen in www.isip.de
Zur Absicherung von Ertrag und Qualität sollte die einmalige Fungizidbehandlung wenn die Grannen komplett da sind bzw. die Ähren
da sind, durchgeführt werden. (Fungizid immer witterungsabhängig einsetzten). In den vergangenen Jahren war u.a. Ramularia eine
häufig auftretende Krankheit, erste Infektionen sind bereits sichtbar. Eine gute Wirkung gegen Ramularia wurde in den Versuchen in
einer Mischung mit dem Wirkstoff Folpet 500 in Folpan 500 SC und einem weiteren Fungizid.
Als Mischpartner können z.B. Input Classic, Ascra Xpro, Balaya, Bontima, Elatus Era, Revytrex plus Comet, und viele mehr, eingesetzt
werden. Ab dem Grannenschieben kein Wachstumsregler dazu geben. Aufwandmengen finden Sie in „Pflanzenproduktion 2023“ auf Seite
58.
Nur einmalige Fungizidanwendungen sind in der Regel wirtschaftlich!
In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich, auch bei der
Fungizidanwendung.
Wachstumsregler - Generell
Entscheiden Sie anhand der Düngung, Sortenwahl und Bestandsentwicklung, ob ein Wachstumsreglereinsatz erforderlich ist. Viele
Flächen im Kreis erhalten wenig/keine organische Düngung. Bei standfesten Sorten ist daher oftmals keine Behandlung notwendig,
insbesondere im Winterweizen. Dinkel, Roggen und Hafer sind eher lagergefährdet.
Wenn Sie Flächen in IPS-Plus-Gebieten haben, dann müssen Sie neben den Pflichtmaßnahmen auch eine Wahlmaßnahme
durchführen. Der Verzicht auf Wachstumsreglereinsatz ist eine Maßnahme, die einige Betriebe durchführen können.
Allerdings ist dies immer individuell zu entscheiden.
Wachstumsregler - Wintergerste
Der optimale Einsatzzeitpunkt ist im Ein- bis Zweiknotenstadium (EC 31 - 32). Dieser Zeitpunkt ist bei der Wintergerste bereits
vorüber, so dass die Einkürzung nun geringer ausfällt.
Calma, Moddus, Camposan Top, Cerone 660, Vitoval (sogar bis EC 51) und Prodax haben eine Zulassung bis EC 49 (Beginn des
Ährenschiebens) und könnten noch eingesetzt werden, wenn die Bestände dieses Stadium noch nicht erreicht haben und die
Flächen befahrbar sind.
Wachstumsregler - Winterweizen, Dinkel, Roggen, Triticale
Vor allem im Winterweizen befinden wir uns ca. in EC 32, so dass nun günstige Bedingungen für den Wachstumsreglereinsatz
vorhanden sind, vorausgesetzt, ein Einsatz ist notwendig und die Flächen sind befahrbar.
Mittel, Aufwandmengen und Einsatzzeitpunkte können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ auf Seite 42
entnehmen.
Sommergerste-Herbizid
Wenn Ackerfuchsschwanz aufgelaufen ist, sollte dieser nun mit 1,2 l/ha Axial 50 behandelt werden. Allerdings müssen die
Blätter absolut trocken sein, da es sich um ein rein blattaktives Mittel handelt. Axial 50 sollte immer solo gefahren werden ohne
Zugabe eines Mittels gegen breitblättrige Unkräuter.
Aufgrund der vielen Niederschläge sind die Bestände teilweise gestresst. Durch eine Herbizidanwendung wird dieses weiter
angereizt.
In der Sommergerste kann manchmal auch auf eine Herbizidanwendung gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden. Schauen
Sie in Ihren Beständen, ob die Schadschwellen überschritten sind:
Klettenlabkraut: 0,1 Pflanze/m²
Zweikeimblättrige Unkräuter: 40 Pflanzen/m²
Unkräuter und Ungräser: 5% Bedeckungsgrad
Wenn eine chemische Bekämpfung erforderlich ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2023“ auf Seite 54
aufgeführten Mittel eingesetzt werden.
In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.
Hafer-Herbizid
Wie in den Vorjahren auch, ist keine Ackerfuchsschwanzbehandlung im Hafer mehr möglich.
Hafer hat eine stärkere Unkrautunterdrückung, so dass nicht immer eine Unkrautbekämpfung erforderlich ist.
Wenn eine chemische Bekämpfung notwendig ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2023“ auf Seite 54
aufgeführten Mittel eingesetzt werden.
Mais-Herbizid
Die Maisausaat gestaltet sich dieses Jahr sehr schwierig. Zum Teil sind die Bestände noch nicht ausgesät.
Wenn auf Ihren Flächen in den letzten Jahren Storchschnabel stärker aufgetreten ist, kann dieser nun mit:
1,25 l/ha Spectrum + 2,5 l/ha Stomp Aqua behandelt werden. Dies muss im Vorauflauf bis max. 10 Tage nach der Saat sehr früh
erfolgen, der Mais darf sich max. im 1-2 Blattstadium befinden.
Wenn die Bestände aufgelaufen sind, können die Unkräuter teilweise auch durch den Einsatz von Striegeln und Hacken
reduziert werden, sofern die Witterung dies zulässt.
Chemisch möglich sind:
1,5 l/ha MaisTer Power oder
1,25 l/ha Elumis + 0,02 kg/ha Peak oder
1,0 l/ha Samson 4 SC + 0,2 kg/ha Arrat + 1,0 l/ha Dash E.C.
und andere mehr.
Bitte beachten Sie die Auflagen zu Nicosulfuron, d.h. eine Anwendung von z.B. Samson, Nicogan, Elumis, Kelvin etc. nur einmal in zwei
Jahren auf der gleichen Fläche!
Zudem dürfen in Wasserschutzgebieten generell keine terbutylazinhaltigen Maisherbizide eingesetzt werden. Hierzu werden Kontrollen
auf den Flächen durchgeführt!
Feldrundgang Demonetzwerk Pflanzenschutzreduktion
Am 24. Mai findet um 19.00 Uhr ein Feldrundgang auf dem Mandwirtschaftlichen Betrieb von:
Manfred Schmelcher, Lautertalstraße 27, 72532 Gomadingen-Dapfen (Treffpunkt)
zusammen mit dem Kreislandwirtschaftsamt Münsingen, dem LTZ Augustenberg sowie dem Regierungspräsidium Tübingen
statt.
Vom Treffpunkt aus werden Versuche in Wintergerste, Winterraps und Winterweizen angefahren, um sich vor Ort ein Bild zu machen und mit
den Veranstaltern und Berufskolleginnen und Kollegen darüber zu diskutieren.