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Verlängerung der Aufzeichnungsfristen - Düngeverordnung

Die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie wurde am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen. Diese Verordnung beinhaltet u.a. eine Änderung der Düngeverordnung. Die Aufzeichnungsfristen nach § 10 Absatz 2 DüV werden von zwei auf 14 Tage verlängert.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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